Keine Nachteile für Soldaten und Zivis

09.09.1998

Wehrpflichtige und Zivildienstleistende erhalten finanzielle Hilfen vom Sozialamt

(SMS) In jedem Jahr treten rund 1800 junge Männer aus Münster und Umgebung wahlweise ihren zehnmonatigen Grundwehrdienst oder den 13monatigen Ersatzdienst an. Für viele heißt das, nicht nur Abschied von Zuhause zu nehmen. Bei einem durchschnittlichen Sold, der zwischen 400 und 500 Mark liegt, haben sie von einem Tag auf den anderen weniger Geld zur Verfügung. Um die finanziellen Nachteile möglichst klein zu halten, kann beim städtischen Sozialamt Hilfe aus dem sogenannten Unterhaltssicherungsgesetz beantragt werden. Das tritt immer dann ein, wenn durch die Einberufung der bisherige Besitzstand gefährdet ist. 590 Antragsteller haben im vergangenen Jahr beim Sozialamt von dieser Hilfe Gebrauch gemacht.

Zu den möglichen Leistungen zählen Zuschüsse für die private Haftpflicht-, Unfall- und Hausratversicherung. Auch ein Zuschuß zur Miete kann gewährt werden, vorausgesetzt, es handelt sich um die eigene Wohnung. Je nach Dauer des Mietverhältnisses können bis zu 584 Mark oder, bei Arbeitnehmern, bis zu 45 Prozent des bisherigen Durchschnittseinkommens gewährt werden (maximal aber 1200 Mark). Mietkosten, die Zivildienstleistenden aus dienstlichen Gründen entstehen, werden ohnehin von der jeweiligen Zivildienststelle übernommen.

Auch mögliche Unterhaltsverpflichtungen gegenüber der Ehefrau und den Kindern stellt das Sozialamt sicher. Selbständige, die ihr Gewerbe mindestens zwölf Monate vor dem Dienstbeginn ausgeübt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Wirtschaftsbeihilfe zur Sicherung oder Fortführung ihres Betriebes beantragen. "Den jungen Menschen sollen aus ihren staatsbürgerlichen Pflichten keine Nachteile entstehen", erläutert Dieter Tüns vom Sozialamt der Stadt. Im vergangenen Jahr wurden Hilfen im Umfang von fast eineinhalb Millionen Mark geleistet.

Anträge können nach der Einberufung bei der Unterhaltssicherungsbehörde im Sozialamt, Stadthaus II, Ludgeriplatz 4, Zimmer 210, gestellt werden. Auskunft gibt Christa Helms-Stephan, Tel. 4 92-59 95. Um eine reibungslose und zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bittet das Sozialamt, die Antragsformulare möglichst vollständig ausgefüllt einzureichen.

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