Zuschüsse für Vereine im Bezirk Mitte

03.07.2015

Neue Förderrichtlinie / Unterstützt wird, was vorbildlich ist / Anträge bis 31. August

Münster (SMS) Vereine und Initiativen, die sich etwas Besonderes einfallen lassen, das sich zur Nachahmung durch andere empfiehlt, haben künftig im Stadtbezirk Mitte die besseren Karten. Das hat die Bezirksvertretung Mitte in ihrer neuen Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen festgelegt. Danach zählen für eine Förderung in Zukunft weniger formale Kriterien als vielmehr die Inhalte und die öffentliche Wirkung von Projekten. Anträge auf Zuschüsse im Jahr 2015 nimmt die Bezirksverwaltung Mitte bis zum 31. August 2015 entgegen.

Besonders zuschusswürdig sind Projekte mit diesen inhaltlichen Schwerpunkten: Förderung von Kindern und Jugendlichen; Inklusion; Integration von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und insbesondere Flüchtlingen; generationenübergreifende Vorhaben. Die Projekte müssen im Stadtbezirk Mitte durchgeführt werden und sich ausdrücklich an die Bewohnerinnen und Bewohner dieses Bezirks richten. Über die Zuschussvergabe entscheidet die Bezirksvertretung.

Fragen zu den Förderkriterien und zur Vergabe der Mittel beantwortet Lena Heitz von der Bezirksverwaltung Mitte im Stadthaus 1, Klemensstraße (Zimmer 290, Tel. 02 51/4 92-33 62). Bei ihr gibt es auch Antragsvordrucke. Online stehen das Formular und die "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen" unter: www.muenster.de/stadt/ratsangelegenheiten/formulare.html

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