Haltbarkeit beachten

27.07.2015

Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum / Infos von der Umweltberatung

Münster (SMS) Nicht alle Lebensmittel, die im Abfall landen, gehören dorthin. Häufig wird bedenkenlos entsorgt, was nur für verdorben gehalten wird. Dieses Schicksal ereilt besonders oft Milchprodukte.

Ein Beispiel: Das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Joghurtbecher ist abgelaufen, der Becher kommt ungeöffnet in den Mülleimer. Dazu stellt die Umweltberatung der Stadt Münster klar: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum. Es zeigt lediglich an, wie lange ein Produkt mindestens seine typischen Eigenschaften behält (Farbe, Konsistenz). Danach kann das Produkt noch lange genießbar sein. Grundsätzlich gilt: Was gut schmeckt, gut riecht und gut aussieht ist in aller Regel nicht verdorben.

Anders sieht es aus beim Verbrauchsdatum, das auf leicht verderblichen Produkten wie rohem Fisch, Hackfleisch oder Frischgeflügel angegeben ist. Ist dieses Datum überschritten, sollte das Produkt nicht mehr verzehrt werden. Es gehört dann in die richtige Abfalltonne.

Vielfältiges Informationsmaterial und Beratung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bietet die Umweltberatung im City-Shop der Stadtwerke, Salzstraße 21 (Öffnungszeiten: Mo 14-19, Di-Do 10-13 und 3. Sa/Monat 11-17 Uhr, Tel. 02 51/4 92-67 67). Informationen gibt es außerdem im Internet unter www.zugutfuerdietonne.de

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