Kunden schätzen Freundlichkeit und Kompetenz des Jobcenters

06.06.2015

Befragung ergibt Note 2,0 / Schutz der Sozialdaten ist ein fundamentales Gut

Münster (SMS) Die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster schätzen die fachliche Kompetenz und die freundliche Behandlung durch die Beschäftigen der städtischen Einrichtung. Das zeigt eine Kundenbefragung, dafür sprechen auch Zahlen aus dem sogenannten Kundenreaktionsmanagement.

Jeweils mit einem glatten "Gut" (2,0) benoten die befragten Leistungsbezieher die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters im Stadthaus 2 zu den Stichworten "Freundlichkeit" und "Fachlichkeit". Das ist für 2014 ein zentrales Ergebnis der jährlichen, unabhängigen Kundenbefragung, an der sich das Jobcenter seit 2012 beteiligt.


Der laufenden Überwachung der Kundenorientierung dient im Jobcenter zudem das Kundenreaktionsmanagement. Dort werden seit mehr als fünf Jahren alle Beschwerden, aber auch Lob und Anregungen ausgewertet. Im Jahr 2014 haben sich 82 Kunden an das Jobcenter gewandt; im Startjahr 2010 waren es 132. Im Jahr 2014 befanden sich darunter 62 Beschwerden (2010: 114). 20 der 82 Kunden meldeten sich im vergangenen Jahr mit Lob oder einer Anregung. Die meisten Beschwerden betrafen Fachaufgaben, beispielsweise zu Fragen der Höhe gewährter oder nicht gewährter Hartz 4-Leistungen. Acht Mal stellte das Jobcenter fest, dass berechtigte Kritik vorlag; in diesen Fällen griff es die Anliegen auf und änderte seine Entscheidungen teilweise im Sinne der Kunden.

Zu den persönlichen Hintergründen des Kunden, der unter Verweis auf "meine ständigen Querelen" und die "freche Ansage" eines Jobcenter-Mitarbeiters für 7. bis 21. Juni eine "Demonstration und Hungerstreik" vor dem Jobcenter angekündigt hat, darf sich die Stadt nicht äußern. Das verbietet der Datenschutz. Der Schutz der Sozialdaten ist ein fundamentales Gut. Er wiegt so schwer, dass das Jobcenter sich nicht einmal äußern dürfte, wenn der Betroffene selbst es dazu ermächtigen würde.

Ganz allgemein stellt die Stadt deshalb nur fest: Wer Hartz 4-Leistungen beantragt, muss seine Hilfebedürftigkeit nachweisen. Auch Selbstständige, die Leistungen zum Lebensunterhalt bekommen möchten, müssen ihr Einkommen bzw. voraussichtliche Einkünfte angeben. Wird einem Mindeststandard an wertschätzender Kommunikation Genüge getan, helfen die Beschäftigten des Jobcenters bei Bedarf gerne beim Ausfüllen der gesetzlich vorgegebenen Vordrucke.

Machen Antragsteller nicht die erforderlichen Angaben oder nennen so hohe Einkünfte, dass keine Hilfe gewährt werden kann, dann sind dem Jobcenter die Hände gebunden. Die Ablehnung von Leistungen zum Lebensunterhalt ist aber immer mit dem Hinweis verbunden, dass dagegen Rechtsmittel eingelegt werden können und dass beim Sozialgericht auch im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung beantragt werden kann.

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