Sprechstunde zum Energieausweis
28.05.2015
Münster (SMS) Der Energieausweis soll laut Energieeinsparverordnung (EnEV) Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten. Diskutiert und kritisiert werden in dem Zusammenhang die Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern. Der fünfseitige Ausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder den Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten, bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die älter als 1977 sind und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten, ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Alle Fragen zum Energieausweis und die zwingend umzusetzenden Nachrüstverpflichtungen im Gebäudebestand beantworten am Montag, 1. Juni, Silke Krajewski und Silke Puteanus von der Verbraucherzentrale entweder im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, oder am Telefon unter 4 92 -67 68. Anmeldung ist nicht erforderlich. Es werden auch andere Fragen zum Thema Energie einsparen beantwortet.