Blindgänger im Hafengebiet werden in der zweiten Aprilhälfte entschärft
27.03.2015
Münster (SMS) Die Entschärfung der im Gebiet Stadthafen 1 vermuteten Blindgänger aus dem Zeiten Weltkrieg soll nun am Freitag, 17. April, und am Montag, 20. April, erfolgen. Wenn sich der Verdacht bestätigt, dass es sich bei den Gegenständen mehrere Meter tief im Erdreich tatsächlich um Fliegerbomben handelt, muss während der Arbeiten zur Entschärfung an beiden Tagen ein Gebiet von rund 150 Meter Radius evakuiert werden. Die Tage vor dem 17. April und am Wochenende 18./19. April werden benötigt, um die verdächtigen Gegenstände freizulegen.
Ursprünglich war für das Baugebiet zwischen dem Hafenbecken und der Straße Am Mittelhafen von einer Stelle mit zwei Blindgängern ausgegangen worden. Diese hätten am 20. März unschädlich gemacht werden sollen. Dann verdichtete sich im Laufe der Untersuchungen der Verdacht, dass auf einem Nachbargrundstück ein weiterer Blindgänger liegt. Deshalb zeichnete sich ab, dass innerhalb weniger Wochen der identische Bereich zweimal evakuiert werden muss, damit die Spezialisten von der Kampfmittelbeseitigung der Bezirksregierung Arnsberg vor Ort tätig werden können.
"Um die unvermeidbaren Beeinträchtigungen für die Anlieger soweit möglich in Grenzen zu halten, hat die Stadtverwaltung nach Rücksprache mit den beteiligten Stellen alle Maßnahmen in einem Zeitfenster zusammengefasst", so Stadtrat Wolfgang Heuer. Das sei nun für die zweite Aprilhälfte gelungen.
Die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst vorläufig festgelegte Evakuierungszone ist fast unverändert. Sie wird begrenzt durch: Hafenweg, Ostrand des Hafenplatzes, Bebauung auf der Ostseite des Albersloher Weges (einschließlich Stadtwerke und Stadthaus 3 mit Ausnahme der Stadthaus-Kantine), Hafengrenzweg, Kiesekamps Mühle. Im Zuge der geplanten Entschärfungsmaßnahmen am 17. und am 20. April darf sich in diesem Bereich niemand in Gebäuden oder im Freien aufhalten. Am 17. April wird das voraussichtlich ab 12 Uhr der Fall sein.
"Ob es sich an den verschiedenen Fundstellen tatsächlich um Bomben handelt, welcher Bombentyp vorliegt und wie die Sprengkörper zu entschärfen sind, können die Fachleute des Kampfmittelbeseitigungsdienstes erst am 17. und 20. April sagen, wenn die Funde frei liegen", sagt Heuer. Dann könne es durchaus sein, dass die Sperrzone kurzfristig noch vergrößert werden muss. Auch für den Fall, dass Blindgänger nicht unschädlich gemacht werden können und gesprengt werden müssen, sind Vorkehrungen zu treffen.
Die Vorbereitungen für die Bomben-Entschärfung koordiniert die städtische Feuerwehr Münster. Unmittelbar betroffene Anlieger hat die Stadtverwaltung bereits am 27. März über den neuen Termin informiert. Mitte April wird die Stadtverwaltung zusätzlich ein Infoblatt an die Gebäudeeigentümer und Betriebsinhaber verteilen. Einen Stadtplan-Ausschnitt mit der Evakuierungszone hat das Presseamt im Internet unter www.muenster.de/bombenentschaerfung veröffentlicht; an dieser Stelle wird ab 17. April außerdem die Nummer eines Infotelefons mitgeteilt.
Grafik (pdf):
Dieses Gebiet muss am 17. und am 20. April voraussichtlich evakuiert werden.
Ursprünglich war für das Baugebiet zwischen dem Hafenbecken und der Straße Am Mittelhafen von einer Stelle mit zwei Blindgängern ausgegangen worden. Diese hätten am 20. März unschädlich gemacht werden sollen. Dann verdichtete sich im Laufe der Untersuchungen der Verdacht, dass auf einem Nachbargrundstück ein weiterer Blindgänger liegt. Deshalb zeichnete sich ab, dass innerhalb weniger Wochen der identische Bereich zweimal evakuiert werden muss, damit die Spezialisten von der Kampfmittelbeseitigung der Bezirksregierung Arnsberg vor Ort tätig werden können.
"Um die unvermeidbaren Beeinträchtigungen für die Anlieger soweit möglich in Grenzen zu halten, hat die Stadtverwaltung nach Rücksprache mit den beteiligten Stellen alle Maßnahmen in einem Zeitfenster zusammengefasst", so Stadtrat Wolfgang Heuer. Das sei nun für die zweite Aprilhälfte gelungen.
Die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst vorläufig festgelegte Evakuierungszone ist fast unverändert. Sie wird begrenzt durch: Hafenweg, Ostrand des Hafenplatzes, Bebauung auf der Ostseite des Albersloher Weges (einschließlich Stadtwerke und Stadthaus 3 mit Ausnahme der Stadthaus-Kantine), Hafengrenzweg, Kiesekamps Mühle. Im Zuge der geplanten Entschärfungsmaßnahmen am 17. und am 20. April darf sich in diesem Bereich niemand in Gebäuden oder im Freien aufhalten. Am 17. April wird das voraussichtlich ab 12 Uhr der Fall sein.
"Ob es sich an den verschiedenen Fundstellen tatsächlich um Bomben handelt, welcher Bombentyp vorliegt und wie die Sprengkörper zu entschärfen sind, können die Fachleute des Kampfmittelbeseitigungsdienstes erst am 17. und 20. April sagen, wenn die Funde frei liegen", sagt Heuer. Dann könne es durchaus sein, dass die Sperrzone kurzfristig noch vergrößert werden muss. Auch für den Fall, dass Blindgänger nicht unschädlich gemacht werden können und gesprengt werden müssen, sind Vorkehrungen zu treffen.
Die Vorbereitungen für die Bomben-Entschärfung koordiniert die städtische Feuerwehr Münster. Unmittelbar betroffene Anlieger hat die Stadtverwaltung bereits am 27. März über den neuen Termin informiert. Mitte April wird die Stadtverwaltung zusätzlich ein Infoblatt an die Gebäudeeigentümer und Betriebsinhaber verteilen. Einen Stadtplan-Ausschnitt mit der Evakuierungszone hat das Presseamt im Internet unter www.muenster.de/bombenentschaerfung veröffentlicht; an dieser Stelle wird ab 17. April außerdem die Nummer eines Infotelefons mitgeteilt.
Grafik (pdf):
Dieses Gebiet muss am 17. und am 20. April voraussichtlich evakuiert werden.