Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone
27.01.2015
Münster (SMS) Seit dem 1. Januar dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in Münsters Umweltzone fahren. Die verschärften Bedingungen für die Einfahrt haben zahlreiche Nachfragen im Ordnungsamt der Stadt zur Folge. Dabei geht es vor allem um die Ausnahmegenehmigungen. Grundsätzlich, so stellt das Ordnungsamt klar, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden darf: Das Fahrzeug muss vor dem 1. Januar 2008 zugelassen worden sein und auf dem Markt darf kein System für eine Nachrüstbarkeit verfügbar sein, mit dem das Auto die Euro-4-Norm erfüllen könnte. Fragen zu den Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter den Rufnummern 02 51/4 92-32 90 und -32 91.
Die Bescheinigung, dass ein Fahrzeug nicht nachgerüstet werden kann, erteilen TÜV, Dekra, andere amtlich anerkannte Organisationen, amtlich anerkannte Sachverständige und Werkstätten, die eine Abgassonderuntersuchung (ASU) durchführen dürfen. Die Bescheinigungen gibt es in zwei Ausführungen: Erfüllt das Fahrzeug die Euro-3-Norm, wird mit der Bescheinigung gleichzeitig eine unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilt. Eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt ist dann nicht mehr erforderlich. Wird nur oder nicht einmal die Euro-2-Norm erfüllt, wird nur bestätigt, dass das Fahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. In diesem Fall kann die Straßenverkehrsbehörde prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung möglich ist. Die Bescheinigungen für die Nichtnachrüstbarkeit sind gebührenpflichtig. Deshalb sollten Halter, deren Fahrzeuge die Euro-2-Norm nicht erfüllen, am besten schon vorab bei der Straßenverkehrsbehörde nachfragen, ob eine Ausnahmegenehmigung überhaupt in Betracht kommt.
Ausführliche Informationen zur Umweltzone und zu den Ausnahmegenehmigungen gibt es im Internet unter www.muenster.de/stadt/umwelt/umweltzone.html.
Die Bescheinigung, dass ein Fahrzeug nicht nachgerüstet werden kann, erteilen TÜV, Dekra, andere amtlich anerkannte Organisationen, amtlich anerkannte Sachverständige und Werkstätten, die eine Abgassonderuntersuchung (ASU) durchführen dürfen. Die Bescheinigungen gibt es in zwei Ausführungen: Erfüllt das Fahrzeug die Euro-3-Norm, wird mit der Bescheinigung gleichzeitig eine unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilt. Eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt ist dann nicht mehr erforderlich. Wird nur oder nicht einmal die Euro-2-Norm erfüllt, wird nur bestätigt, dass das Fahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. In diesem Fall kann die Straßenverkehrsbehörde prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung möglich ist. Die Bescheinigungen für die Nichtnachrüstbarkeit sind gebührenpflichtig. Deshalb sollten Halter, deren Fahrzeuge die Euro-2-Norm nicht erfüllen, am besten schon vorab bei der Straßenverkehrsbehörde nachfragen, ob eine Ausnahmegenehmigung überhaupt in Betracht kommt.
Ausführliche Informationen zur Umweltzone und zu den Ausnahmegenehmigungen gibt es im Internet unter www.muenster.de/stadt/umwelt/umweltzone.html.