838 320 Euro für Opfer der Regenkatastrophe
19.11.2014
Münster (SMS) Münsters Stadtgesellschaft lässt ihre Mitbürger nicht im Regen stehen: 838 324 Euro konnten aus dem Spendenfonds der Unwetterhilfe an 160 Familien und Einzelempfänger ausgezahlt werden. Damit ist der Fonds bis auf 83,34 Euro ausgeschöpft.
Die Vergabe der Hilfen an Geschädigte der Regenkatastrophe vom 28. Juli hat eine kleine Arbeitsgruppe aus Wohlfahrtsverbänden, den Kommunalen Stiftungen sowie dem Sozialamt und Jugendamt der Stadt vorgenommen. 280 Erhebungsbögen wurden verschickt, im Rücklauf gingen 198 Anträge auf Unterstützung ein. Über alle Anträge wurde einvernehmlich nach gemeinsam entwickelten Kriterien entschieden.
Den 160 Empfängern von Spendenmitteln - mit einer Ausnahme durchweg Privathaushalte - wurde mit Beträgen zwischen 500 und 25 000 Euro (im Durchschnitt 5240 Euro) geholfen. Sieben Anträge wurden zurückgezogen, 27 konnten nicht berücksichtigt werden, weil entweder zu hohes Einkommen vorlag oder es sich um keinen Härtefall handelte.
Das Vergabeverfahren hatte die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen organisiert. Die wird auch noch eine Zeitlang damit zu tun haben, Verwendungsnachweise entgegenzunehmen und zu prüfen. Sollten weitere Spenden eingehen, wird es problemlos möglich sein, diese weiterzuleiten. Denn vier Anträge wurden zurückgestellt und können dann gegebenenfalls positiv beschieden werden.
Die Vergabe der Hilfen an Geschädigte der Regenkatastrophe vom 28. Juli hat eine kleine Arbeitsgruppe aus Wohlfahrtsverbänden, den Kommunalen Stiftungen sowie dem Sozialamt und Jugendamt der Stadt vorgenommen. 280 Erhebungsbögen wurden verschickt, im Rücklauf gingen 198 Anträge auf Unterstützung ein. Über alle Anträge wurde einvernehmlich nach gemeinsam entwickelten Kriterien entschieden.
Den 160 Empfängern von Spendenmitteln - mit einer Ausnahme durchweg Privathaushalte - wurde mit Beträgen zwischen 500 und 25 000 Euro (im Durchschnitt 5240 Euro) geholfen. Sieben Anträge wurden zurückgezogen, 27 konnten nicht berücksichtigt werden, weil entweder zu hohes Einkommen vorlag oder es sich um keinen Härtefall handelte.
Das Vergabeverfahren hatte die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen organisiert. Die wird auch noch eine Zeitlang damit zu tun haben, Verwendungsnachweise entgegenzunehmen und zu prüfen. Sollten weitere Spenden eingehen, wird es problemlos möglich sein, diese weiterzuleiten. Denn vier Anträge wurden zurückgestellt und können dann gegebenenfalls positiv beschieden werden.