Was ist Sperrgut? Was ist Restmüll?
19.09.2014
Münster (SMS) Restmüllsäcke, Zimmertüren, Farbeimer und Pappkartons – vieles, was die Mitarbeitenden aus der Sperrgutabfuhr der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) aktuell an den Straßen in Münster vorfinden, ist kein Sperrgut. "Unsere Mitarbeitenden können und dürfen diese Abfälle nicht abfahren, sie müssen über die Recyclinghöfe entsorgt werden", erklärt Manuela Feldkamp von den AWM und weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass es bereits seit Mitte August keine Sondersperrguttouren mehr gibt. Sperrgut kann nur noch zu den regulären Abfuhrterminen an die Straße gestellt werden.
Um die Abfälle, die in Folge des Unwetters vom 28. Juli angefallen sind, möglichst schnell von den Straßen zu bekommen, waren die AWM über vier Wochen und Wochenenden mit Sondersperrguttouren im Einsatz. Mit der Unterstützung zahlreicher Kommunen, externer Firmen und vieler Freiwilliger haben sie dabei über 10 000 Tonnen an nassen Abfällen von den Straßen geholt und dabei – um die vom Unwetter Betroffenen zu unterstützen – im Rahmen dieser Sondertouren auch Restmüllsäcke mitgenommen.
Wer jetzt Abfälle an die Straße stellt, die nicht zum Sperrgut gehören, begehe eine Ordnungswidrigkeit, so Feldkamp. "Das sind wilde Müllablagerungen, die mit Bußgeldern geahndet werden können." Sie empfiehlt, einen der elf Recyclinghöfe zu nutzen.
Alle Informationen rund um das Thema Sperrgut und die Öffnungszeiten der elf AWM-Recyclinghöfe gibt es unter www.awm.muenster.de oder über den Kundenservice mit der Telefonnummer 02 51 / 60 52 53.
Um die Abfälle, die in Folge des Unwetters vom 28. Juli angefallen sind, möglichst schnell von den Straßen zu bekommen, waren die AWM über vier Wochen und Wochenenden mit Sondersperrguttouren im Einsatz. Mit der Unterstützung zahlreicher Kommunen, externer Firmen und vieler Freiwilliger haben sie dabei über 10 000 Tonnen an nassen Abfällen von den Straßen geholt und dabei – um die vom Unwetter Betroffenen zu unterstützen – im Rahmen dieser Sondertouren auch Restmüllsäcke mitgenommen.
Wer jetzt Abfälle an die Straße stellt, die nicht zum Sperrgut gehören, begehe eine Ordnungswidrigkeit, so Feldkamp. "Das sind wilde Müllablagerungen, die mit Bußgeldern geahndet werden können." Sie empfiehlt, einen der elf Recyclinghöfe zu nutzen.
Alle Informationen rund um das Thema Sperrgut und die Öffnungszeiten der elf AWM-Recyclinghöfe gibt es unter www.awm.muenster.de oder über den Kundenservice mit der Telefonnummer 02 51 / 60 52 53.