Wohlfahrtsverbände und Stadt vereinbaren Regeln für Spendenvergabe

14.08.2014

Unwetterhilfe-Spendenkonten dienen besonders gravierenden Härtefällen

Münster (SMS) Die vier Spendenkonten für Unwetterhilfen in Münster sollen für Nothilfen bei besonders gravierenden Härtefällen verwendet werden. Dabei ist an Einzelpersonen und Gruppen gedacht, die durch die üblichen Hilfen nicht erreicht werden und die keine Rechtsansprüche zum Beispiel gegenüber Versicherungen haben. Das schlägt eine Arbeitsgruppe aus Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, DRK, Paritätischem Wohlfahrtsverband und Stadt vor, die sich auf Einladung von Stadtrat Thomas Paal getroffen hat.

Angesichts des gigantischen Schadens von schätzungsweise 300 Millionen Euro in Münster und der großen Zahl der Betroffenen ist klar, dass mit den Spenden nur in vergleichsweise wenigen Einzelfällen Nothilfe geleistet werden kann. Daher kommt es nun darauf an, den besonders hart Getroffenen die Hilfe aus den Spendenmitteln zukommen zu lassen. Die Netzwerke der Sozialbüros, der Wohlfahrtsverbände und der städtischen Ämter recherchieren in der nächsten Zeit entsprechende Notfälle. Über die Vergabe der Spendengelder entscheidet eine Gruppe, der Wohlfahrtsverbände und Stadtverwaltung angehören. Erste Nothilfen sollen in Kürze geleistet werden.

Die vier Spendenkonten:

Stadt Münster
Konto 752 bei der Sparkasse Münsterland Ost (BLZ 400 501 50) Stichwort: "Unwetterhilfe Münster"


Caritasverband für die Stadt Münster
Iban: DE56 4006 0265 0000 1118 00
BIC: GENODEM1DKM
DKM Münster
Stichwort: "Hochwasser im Münsterland"


Evangelischer Kirchenkreis Münster
Iban: DE31 35060190 0000 4447 74
BIC: GENODED1DKD
KD-Bank für Kirche und Diakonie
Stichwort: Aktion 0032 "Hochwasser im Münsterland"

Westfälische Nachrichten
Konto 8888 bei der Sparkasse Münsterland Ost (BLZ 400 501 50)
Stichwort: "Münster-Unwetter"

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