Erhaltungssatzung und Bebauungsplan für Dachsleite-Siedlung

12.08.2014

Britensiedlung in Coerde: Infos ab Montag, 18. August, auch im Internet

Münster (SMS) Welche Regelungen für Um- und Anbauten gelten künftig in der ehemaligen britischen Wohnsiedlung Dachsleite in Coerde? Ab Montag, 18. August, sind die Entwürfe für die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sowie für den ergänzenden Bebauungsplan (Nr. 549) einzusehen.

Bis einschließlich 18. September haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen abzugeben oder zur Niederschrift zu erklären. Die Entwürfe liegen aus im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33. (Öffnungszeiten: Mo - Mi 8 - 16 Uhr, Do 8 - 18 Uhr, Fr 8 - 13 Uhr). Auch im Internet stehen die Entwürfe für den Bebauungsplan sowie für die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ab dem 18. August unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung zur Verfügung.

Über die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung und den ergänzenden Bebauungsplan soll das städtebauliche Erscheinungsbild der 60er-Jahre-Siedlung Dachsleite gesichert werden. Das Plangebiet an den Straßen Coerheide, Igelpatt, Dachsleite, Biberweg, Mümmelmannpfad, Bisamgang umfasst 40 Reihenhäuser, zwei Doppelhäuser und fünf Einfamilienhäuser.

Die Stadt hat im Sommer 2013 über ihr Tochterunternehmen Wohn- und Stadtbau von der Möglichkeit des ersten Zugriffs Gebrauch gemacht und 40 Reihenhäuser der Siedlung Dachsleite von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben. In der Straße Igelpatt organisiert die BImA als Eigentümerin den Einzelverkauf der zwei Doppelhäuser und fünf Einfamilienhäuser.

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