Energieausweis: Infos für Mieter und Vermieter

10.07.2014

Münster (SMS) Am 1.Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung in Kraft getreten mit Konsequenzen für Vermieter oder Verkäufer von Immobilien, denn: Wer eine Wohnung vermieten, verkaufen oder verpachten will muss einen Energieausweis vorlegen können. Neu darin ist neben der farblichen Darstellung des Energiebedarfs des Gebäudes auch eine Klassifizierung der Energieeffizienz von A+ bis H. Was aber bedeutet Primärenergiebedarf oder Endenergiebedarf? In der Sprechstunde der Verbraucherzentrale beantworten am Montag, 14. Juli, Silke Krajewski und Silke Puteanus diese und andere Fragen zum Thema. Die Energieberaterinnen sind von 9 bis 16 Uhr im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, zu erreichen. Anmeldung ist nicht erforderlich.

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