Anwohner können weiterhin bevorrechtigt parken
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte Ende Mai in zahlreichen Städten mit Anwohner-Parkzonen reichlich Staub aufgewirbelt. Das Gericht entschied, daß diese Parkbereiche nicht großräumig ganze Stadtviertel umfassen dürfen und daß darin der öffentliche Parkraum nicht „zum überwiegenden Teil“ für Anwohner reserviert sein darf. Die Parkzonen sollten in der Regel nicht mehr als zwei bis drei Straßen umfassen.
Mittlerweile liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor, und die Straßenverkehrsabteilung des Ordnungsamtes und das Rechtsamt haben mögliche Konsequenzen für Münster untersucht. Betroffen sind neun Parkbereiche, die seit 1982 ausgewiesen wurden. Die Zonen sorgen dafür, daß Wohngebiete nicht von Berufspendlern zugeparkt werden, sie verringern den Parksuchverkehr und sie schaffen für Anwohner die Chance, in der Nähe der Wohnung einen Stellplatz zu finden.
Völlig unproblematisch stellt sich die Situation für den kleinen Bereich Annette-Allee (Zone G) dar, der nur aus einer Straße besteht und in dem lediglich sechs Stellplätze für Anwohner reserviert sind.
Auch die Anwohner-Parkregelungen für das Martiniviertel (A), das Aegidiiviertel (B), die Altstadt (C), Bahnhof (D) sowie Kuh-/Universitätsviertel (E) können nach Angaben von Stadtrat Veltmann beibehalten werden. In diesen fünf Zonen sind im eingeschränkten Haltverbot ingesamt 960 Stellplätze für Anwohner reserviert. Daneben stehen 4590 Stellplätze in Parkhäusern, auf Parkplätzen, an Parkuhren- und -automaten und zum „freien“ Parken zur Verfügung.
Stadtrat Veltmann: „Damit sind in den fünf innerstädtischen Zonen lediglich 20 Prozent der Stellplätze Anwohnern vorbehalten, auf denen zudem fast durchweg für alle Verkehrsteilnehmer Be- und Entladen erlaubt ist.“ Für diese Bereiche sei lediglich zu überprüfen, ob sie kleinteiliger gegliedert werden müssen. Entsprechend soll auch die Regelung für das Hansaviertel (Zone H) kurzfristig überarbeitet werden.
Schwieriger ist es im Südviertel (F) und Ostviertel (K), wo montags bis freitags von 16 bis 11 Uhr der überwiegende Teil des Parkraums Anwohnern vorbehalten ist. Diese Bereiche sind nach dem Urteil zu groß für „Anwohner“-Parkzonen. Um in der Übergangszeit bis zur Einführung einer neuen Regelung geordnete und rechtlich vertretbare Parkverhältnisse zu schaffen, hat die Verwaltung eine Alternative parat: Das Zonen-Haltverbot bleibt, die „Parkausweise für Anwohner“ werden zu „Ausnahmegenehmigungen für Bewohner“ erklärt.
Für eine endgültige Regelung, die im Interesse der Bewohner dauerhaft rechtssichere Verhältnisse schafft und dem Urteil gerecht wird, sind verschiedene Lösungsansätze denkbar. Haltverbotszonen, in denen Bereiche mit Parkscheinautomaten oder Parkuhren eingerichtetet werden; Haltverbotszonen, in denen das Parken mit Parkscheibe zugelassen ist oder in denen Flächen zum Parken mit oder ohne Parkscheibe ausgewiesen werden.
Die Verwaltung wird dem Haupt- und Finananzausschuß bereits für die Sitzung am 26. August eine Vorlage unterbreiten. Darin bittet sie um den Auftrag, alternative Lösungsverschläge im Detail auszuarbeiten. Anschließend hätten darüber die zuständigen Gremien des Rates zu beschließen.