Gewerbsmäßige Ausbildung für Hunde ab August nur noch mit Zulassung

20.03.2014

Stadtverwaltung informiert am Mittwoch, 26. März, über neues Tierschutzgesetz

Münster. (SMS) Wer gewerbsmäßig Hunde ausbildet oder Tierhalter bei der Ausbildung ihrer Hunde anleitet, benötigt ab 1. August 2014 eine Erlaubnis. So legt es das neue Tierschutzgesetz fest. Was das in der Praxis bedeutet, ist Thema einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 26. März, von 18 bis 20 Uhr. Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittangelegenheiten lädt dazu in die Dienststelle Nieberdingstraße 30 A ein.

Bislang kann jeder zum Beispiel als Hundetrainer oder als Hundeerzieher arbeiten oder mit einer Hundeschule Ausbildung für Herr und Hund anbieten. Das ändert sich bundesweit mit der Novelle des Tierschutzgesetzes. Die Antragsformulare für die Zulassung zu dieser Tätigkeit liegen bereits vor, auch wenn noch manche Fragen offen sind. So fehlen bislang etwa NRW-weite Vorgaben, wie der Sachkundenachweis für die Hundeausbildung zu erbringen ist.

Wie viele Menschen in Münster ihre Dienste zur Ausbildung von Hunden anbieten, ist nicht bekannt. Bei mehr als 10 000 gemeldeten Tieren in der Stadt ist aber anzunehmen, dass ein größerer Personenkreis betroffen ist.

"Alle, die möglicherweise unter die Zulassungspflicht fallen, sind zu der Information eingeladen. Auch wer sich überlegt, in Zukunft in der Ausbildung von Hunden tätig zu werden, sollte vorbeischauen", sagt Renate Boenigk vom Veterinäramt. Die Tierschutzvereine und Hundesportvereine und bei der Stadtverwaltung bekannte gewerbliche Ausbilder haben bereits eine schriftliche Einladung erhalten. Das Treffen soll vor allem auch dem Austausch dienen. Außerdem gibt es dort die für die Zulassung benötigten Antragsvordrucke.

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