Ehrenamtliche Richter gesucht
07.02.2014
(SMS) Ehrenamtliche Richter werden für jeweils fünf Jahre ernannt. Die Stadt Münster und die Gerichte in der Stadt suchen jetzt "neue" Richterinnen und Richter für die nächste Amtsperiode von 2015 bis 2020. Wer Interesse am ehrenamtlichen Richteramt hat, kann sich bis zum 28. Februar schriftlich bei der Stadtverwaltung Münster (Wahlamt, 48127 Münster) melden.
Die Stadtverwaltung erstellt dann Vorschlagslisten für das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht. Diesen Listen muss zunächst der Rat der Stadt zustimmen. Wahlausschüsse bei den jeweiligen Gerichten wählen dann bis Ende 2014 aus den Listen die erforderliche Anzahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen aus. Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert, findet Informationen und das Bewerbungsformular im Internet: www.muenster.de/stadt/buergeramt/schoeffen.html
"Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich", erläutert Martin Gudorf, im Amt für Bürger- und Ratsservice zuständig für die ehrenamtlichen Richter. "Lebenserfahrung und gesunder Menschenverstand hingegen sind eine gute Basis für dieses Engagement."
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen gleichwohl bestimmte Voraussetzungen erfüllen: dazu gehört die deutsche Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz in Münster; außerdem müssen sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Richter, Soldaten und Rechtsanwälte und Notare können nicht berufen werden.
Nicht in Frage kommen auch Personen, die "infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen" oder gegen die ein entsprechendes Ermittlungsverfahren schwebt. Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist, scheidet ebenfalls aus.
Die Stadtverwaltung erstellt dann Vorschlagslisten für das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht. Diesen Listen muss zunächst der Rat der Stadt zustimmen. Wahlausschüsse bei den jeweiligen Gerichten wählen dann bis Ende 2014 aus den Listen die erforderliche Anzahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen aus. Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert, findet Informationen und das Bewerbungsformular im Internet: www.muenster.de/stadt/buergeramt/schoeffen.html
"Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich", erläutert Martin Gudorf, im Amt für Bürger- und Ratsservice zuständig für die ehrenamtlichen Richter. "Lebenserfahrung und gesunder Menschenverstand hingegen sind eine gute Basis für dieses Engagement."
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen gleichwohl bestimmte Voraussetzungen erfüllen: dazu gehört die deutsche Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz in Münster; außerdem müssen sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Richter, Soldaten und Rechtsanwälte und Notare können nicht berufen werden.
Nicht in Frage kommen auch Personen, die "infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen" oder gegen die ein entsprechendes Ermittlungsverfahren schwebt. Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist, scheidet ebenfalls aus.