Hochbetrieb beim Gehölzschnitt

03.02.2014

Amt für Grünflächen und Umweltschutz führt vielfältige Pflegarbeiten aus / Häckselgut für Grünflächen und Wege

Münster (SMS) Mitarbeiter des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz sind zurzeit im gesamten Stadtgebiet unterwegs, um Bäume und Büsche zu beschneiden. Außerdem werden Hecken und Wallhecken entlang von Straßen, Wegen, an Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sowie in Grünanlagen geschnitten oder "auf den Stock gesetzt". Umfangreiche, fachgerechte Gehölzschnitte werden in diesen Tagen zum Beispiel im Stadtpark Wienburg ausgeführt. Das Schnittgut lässt die Stadt häckseln und bringt es anschließend auf Grünflächen und Wegen aus. So schließt sich der ökologische Kreislauf.

Bis Ende Februar müssen die Pflegearbeiten an den Gehölzen abgeschlossen sein. Denn ab 1. März gewährt das Bundesnaturschutzgesetz Hecken, Büschen, Röhricht und Schilfbeständen, die vielen Tieren einen natürlichen Lebensraum bieten, eine Schonfrist bis zum 30. September. Das Gesetz gilt sowohl für die freie Landschaft als auch in Siedlungen. Ganzjährig erlaubt ist ein Formschnitt für geschnittene Hecken. Auch wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, darf jederzeit eingegriffen werden.

Alle acht bis 15 Jahre sollte eine Hecke "auf den Stock gesetzt" werden, das heißt, sie wird bis auf etwa 20 Zentimeter über dem Boden zurückgeschnitten. Geschieht dies nicht, verdrängen schnellwüchsige Bäume die übrigen Gehölze. Es sollte darauf geachtet werden, dass Hecken nur in Abschnitten "auf den Stock gesetzt" werden. So bleiben den Tieren Rückzugsmöglichkeiten und die beschnittenen Teilstücke werden schnell wieder besiedelt. Einzelbäume sollten in unregelmäßigen Abständen stehen bleiben, so dass sich Altholzbestände entwickeln können. Sie haben vielfältige ökologische Funktionen und prägen das Landschaftsbild.

Das bei Pflegearbeiten anfallende Schnittholz darf mit Genehmigung der Stadt Münster bis zum 15. März auch verbrannt werden. Allerdings empfiehlt Ludger Reloe vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz den Landwirten, die ihre Hecken "auf den Stock gesetzt" haben, das Häckselholz aus ökologischen Gründen möglichst zu verwerten. "Das Verbrennen sollte die Ausnahme bleiben. Wir möchten auch erreichen, dass weniger Holz für Osterfeuer aufgeschichtet wird. Denn nach den Erfahrungen aus den letzten Jahren wissen wir, dass viele große Osterfeuer Münsters Luft stark mit Feinstaub belasten."

Für den Antrag auf Verbrennen des Schnittholzes hat die Stadt Münster ein Formular entwickelt, das beim landwirtschaftlichen Kreisverband unter Telefon 4 17 51 09 (Sonja Friedemann) oder beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz unter Telefon 4 92-67 78 (Diana Steiner) angefordert werden kann. Im Internet ist das Formular unter www.muenster.de/stadt/umwelt/boden_abfall.html abrufbar.

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