Letzte Energieberatung in diesem Jahr: Informationen zum Energieausweis
19.12.2013
Münster (SMS) Wer eine Immobilie kauft oder mietet sollte die Folgekosten einschätzen können, die durch den Energieverbrauch entstehen. Dafür schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) den Energieausweis für Gebäude vor: Er ordnet die Immobilie nach ihrem Energieverbrauch ein und muss Interessenten bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden. Wie ein Energieausweis zu bewerten ist und welche Rechte und Pflichten sich für Eigentümer, Mieter und Käufer eines Hauses oder einer Wohnung ergeben, erläutern die Energieberaterinnen Silke Krajewski und Silke Puteanus von der Verbraucherzentrale am Montag, 23. Dezember, von 9 bis 16 Uhr im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33. Selbstverständlich beantworten sie auch Fragen zu allen anderen Themen der Energieberatung. Die persönliche Beratung ist kostenlos und ohne Voranmeldung möglich. Am Montag, 30. Dezember, findet keine Energieberatung statt. Im neuen Jahr geht es dann wie gewohnt mit den Montagssprechstunden im Stadthaus 3 weiter.