"Verstehen heißt nicht einverstanden sein"
28.11.2013
(SMS) Seit vielen Jahren engagiert sich der Verein sozial-integrativer Projekte (ViP) für gefährdete und straffällig gewordene junge Menschen und wird hierbei vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster unterstützt.
Die Aufgaben von ViP reichen von der Prävention bis zu ambulanten oder stationären Leistungen. Insbesondere die präventiven Angebote wie die Konfliktregelung mit strafunmündigen Kindern und den durch sie geschädigten Personen sowie die aufsuchende Jugendsozialarbeit, aber auch die verschiedenen ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) wie etwa ein Anti-Aggressivitäts-Training, soziale Gruppenarbeit oder der Täter-Opfer-Ausgleich gehören dazu.
Alle Maßnahmen haben ein Ziel: Die Verhinderung weiterer Straftaten junger Menschen. Darum geht das ViP-Team mit klaren Werten und Normen in die respektvolle Auseinandersetzung mit den Betroffenen. Denn im Umgang mit den Jugendlichen und Heranwachsenden gilt: "Verstehen heißt nicht einverstanden sein", erklärt Geschäftsführer Klaus Fröse. Gerade die präventiven Angebote und die ambulanten Maßnahmen sollen ein weiteres Abgleiten der jungen Menschen in die Kriminalität verhindern.
"Wir müssen pädagogische Antworten geben auf straffälliges Verhalten. Darum sind diese Angebote und Maßnahmen so wichtig", unterstreicht Jugendamtsleiterin Anna Pohl. Ein triftiger Grund für eine Vereinbarung zu einer Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Arbeit des ViP sowie einem damit abgestimmten Dokumentations- und Berichtswesen.
Foto: Sie unterzeichneten die Vereinbarung zur Leistung und Qualität der Angebote des Vereins sozial-integrativer Projekte (ViP): Amtsleiterin Anna Pohl und Geschäftsführer Klaus Fröse. Foto: Presseamt Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.
Die Aufgaben von ViP reichen von der Prävention bis zu ambulanten oder stationären Leistungen. Insbesondere die präventiven Angebote wie die Konfliktregelung mit strafunmündigen Kindern und den durch sie geschädigten Personen sowie die aufsuchende Jugendsozialarbeit, aber auch die verschiedenen ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) wie etwa ein Anti-Aggressivitäts-Training, soziale Gruppenarbeit oder der Täter-Opfer-Ausgleich gehören dazu.
Alle Maßnahmen haben ein Ziel: Die Verhinderung weiterer Straftaten junger Menschen. Darum geht das ViP-Team mit klaren Werten und Normen in die respektvolle Auseinandersetzung mit den Betroffenen. Denn im Umgang mit den Jugendlichen und Heranwachsenden gilt: "Verstehen heißt nicht einverstanden sein", erklärt Geschäftsführer Klaus Fröse. Gerade die präventiven Angebote und die ambulanten Maßnahmen sollen ein weiteres Abgleiten der jungen Menschen in die Kriminalität verhindern.
"Wir müssen pädagogische Antworten geben auf straffälliges Verhalten. Darum sind diese Angebote und Maßnahmen so wichtig", unterstreicht Jugendamtsleiterin Anna Pohl. Ein triftiger Grund für eine Vereinbarung zu einer Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Arbeit des ViP sowie einem damit abgestimmten Dokumentations- und Berichtswesen.
Foto: Sie unterzeichneten die Vereinbarung zur Leistung und Qualität der Angebote des Vereins sozial-integrativer Projekte (ViP): Amtsleiterin Anna Pohl und Geschäftsführer Klaus Fröse. Foto: Presseamt Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.