Jobcenter informiert Schwangere

22.07.2013

Münster (SMS) Schwangerschaft und Arbeitslosengeld 2 - da stellen sich für Frauen viele Fragen. Ab wann besteht in der Schwangerschaft Anspruch auf eine höhere Leistung wegen Mehrbedarfs? An wen wende ich mich nach der Geburt wegen Kindergeld und Elterngeld? Welche Stellen geben darüber hinaus mit Rat und Tat Hilfestellung, auch bei der beruflichen Wiedereingliederung nach der Geburt? Das städtische Jobcenter hat die wichtigsten Informationen, Tipps und Beratungsstellen in einem Faltblatt zusammengestellt. Es liegt im Jobcenter, im Sozialamt und den Bezirksverwaltungen aus. Außerdem steht es auf der Homepage des Jobcenters zum Download: www.stadt-muenster.de/jobcenter

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