Informationen zum Niedrigstenergiehaus
11.07.2013
Münster (SMS) Die nächste Novellierung der Energieeinsparverordung soll in einigen Monaten in Kraft treten, bis zum Jahr 2020 soll gemäß der Europäischen Gebäuderichtlinie ein Niedrigstenergiehaus-Standard festgelegt sein. Ein Niedrigstenergiehaus ist ein Gebäude, das zu einem großen Teil mit Solarenergie und der Wärmeabgabe der elektrischen Geräte auf Temperatur gehalten wird. In Verbindung mit einer qualitativ hochwertigen Gebäudehülle und effizienter Haustechnik sind die Heizkosten gering. Welche Möglichkeiten es beim Neubau und bei der Altbausanierung gibt, welche Kosten zu kalkulieren sind und welche Fördermittel zur Verfügung stehen, erläutern die Energieberaterinnen Silke Krajewski und Silke Puteanus von der Verbraucherzentrale am Montag, 15. Juli, von 9 bis 16 Uhr im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33. Sie beantworten auch Fragen zu anderen Themen der Energieberatung. Die Beratung ist kostenlos und ohne Voranmeldung möglich.