Brötchen und Blumen am Pfingstsonntag

17.05.2013

Neue Ladenöffnungszeiten ab Samstag, 18. Mai



(SMS) Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes NRW am Samstag, 18. Mai, und damit noch rechtzeitig vor Pfingsten in Kraft tritt. Dies bedeutet, dass nunmehr wieder am Pfingstsonntag frische Brötchen, Blumen und Zeitschriften gekauft werden können.

Mit der Gesetzesänderung wurde ein langgehegter Wunsch, insbesondere des Bäckerhandwerks, umgesetzt. Im Gegenzug müssen die Geschäfte am Pfingstmontag geschlossen bleiben. Die gleiche Regelung gilt zukünftig auch für den jeweils zweiten Feiertag des Oster- und des Weihnachtsfestes.

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass in allen Städten und Gemeinden, inklusive aller Stadtteile, nur noch elf verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zulässig sind. Davon dürfen zwei auf einen Adventssonntag fallen, allerdings nur einer pro Verkaufsstelle. Diese Lösung soll sowohl den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht werden, als auch für das Verkaufspersonal und die Einzelhändler vernünftige Bedingungen sicherstellen.

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