Ehrenamtliche Richter gesucht

30.01.2013

Neue Wahlperiode für Schöffen und Jugendschöffen beginnt 2014 / "Gesunder Menschenverstand" im Gerichtssaal / Bewerbungen bis 28. März

(SMS) Schöffen werden für jeweils fünf Jahre ernannt. Die nächste Wahlperiode für Laienrichter läuft von 2014 bis 2018. Wer sich für das Schöffenamt interessiert, kann sich bis zum 28. März bei der Stadt melden. Die Stadtverwaltung stellt eine Vorschlagsliste für das Landgericht und das Amtsgericht zusammen.

Es gibt Listen für Erwachsenenstrafsachen und für Jugendstrafsachen. Für Jugendstrafsachen werden mindestens 200 Münsteranerinnen und Münsteraner als Laienrichter gesucht, für Erwachsenenstrafsachen mindestens 450. Die Schöffen sollten aus den verschiedensten Bevölkerungsgruppen kommen, um ein reales Bild der Gesellschaft abzubilden; Frauen und Männer gleichmäßig repräsentiert sein.

"Ein Schöffe sollte auf Grund seiner Lebenserfahrung und seines 'gesunden Menschenverstandes' rechtliche Zusammenhänge erkennen und bewerten können", erläutert Alois Weihermann, Leiter des Amtes für Bürgerangelegenheiten. Eine juristische Vorbildung oder Ausbildung sei nicht erforderlich, in ihrem Amt lernten Schöffen dann juristische Verfahren kennen. "Langjährige Schöffen berichten, dass sie in ihrem Ehrenamt viele interessante Erfahrungen machen."

Schöffen müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zwischen 25 und 69 Jahren alt sein und ihren Wohnsitz in Münster haben. Schöffen erhalten einen finanziellen Ausgleich für den Verdienstausfall und die Fahrtkosten, außerdem genießen sie einen Schutz vor Kündigung wegen ihres Ehrenamtes.

Wer sich für das Schöffenamt interessiert, kann sich bis zum 28. März schriftlich bei der Stadtverwaltung Münster, Wahlamt, 48127 Münster melden (4 92-33 05).

Bewerbungen für das Amt eines Jugendschöffen gehen an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (48127 Münster), Telefon: 4 92-51 20. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt von Bewerberinnen und Bewerbern zusätzlich, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind.

Informationen und Bewerbungsformulare stehen auch im Internet bereit: www.muenster.de/stadt/buergeramt/schoeffen.html

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