Vergleich mit Feuerwehr in Sicht
11.12.2012
Münster (SMS) Nach zahlreichen Verhandlungsrunden haben sich die Stadt und der Personalrat der Feuerwehr auf die Eckpunkte eines Vergleichs geeinigt, mit dem zuviel geleistete Stunden abgegolten werden. "Er sieht vor, dass die betroffenen 265 Feuerwehr-Beamten aus dem Einsatzdienst für 2002 bis 2006 pro Jahr einen Ausgleich für 235 Stunden erhalten", sagte Personaldezernent Wolfgang Heuer, in dessen Zuständigkeit auch die Feuerwehr liegt. Der Vergleich wird wirksam, wenn alle Anspruchsberechtigten eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben haben.
Hintergrund der jahrelangen Auseinandersetzung sind EU-Richtlinien und höchstrichterliche Entscheidungen zum Arbeitszeitrecht bei Berufsfeuerwehren für die Jahre bis einschließlich 2006. In dieser Zeit wurde auch in Münster wie in vielen anderen Städten die Höchstarbeitszeit der Feuerwehrleute im Einsatzdienst um wöchentlich sechs Stunden überschritten. Im Sommer 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht grundlegend entschieden, dass den Feuerwehrbeamten pro Jahr pauschal 270 ausgleichsfähige Stunden anzurechnen sind. Diese Entscheidung war Ausgangspunkt der Verhandlungen für die Berufsfeuerwehr in Münster.
Insgesamt dürften sich durch den angestrebten Vergleich einmalig zusätzliche Personalkosten von 2,5 bis 2,7 Millionen Euro ergeben. Stadtrat Heuer: "Das Verhandlungsergebnis ist eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung. Ich sehe außerdem die gute Chance, durch diese Einigung einen notwendigen Beitrag zum Erhalt des Betriebsfriedens in der Berufsfeuerwehr zu leisten."
Bei den Verhandlungen spielte nach Darstellung von Wolfgang Heuer auch eine Rolle, dass die Feuerwehrleute seit dem Jahr 2007 auf freiwilliger Basis einer für die Stadt finanziell vorteilhaften Überstundenregelung zugestimmt haben. Damit konnte die sonst notwendige Neueinstellung von mehreren Dutzend Feuerwehr-Beamten vermieden werden.
Hintergrund der jahrelangen Auseinandersetzung sind EU-Richtlinien und höchstrichterliche Entscheidungen zum Arbeitszeitrecht bei Berufsfeuerwehren für die Jahre bis einschließlich 2006. In dieser Zeit wurde auch in Münster wie in vielen anderen Städten die Höchstarbeitszeit der Feuerwehrleute im Einsatzdienst um wöchentlich sechs Stunden überschritten. Im Sommer 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht grundlegend entschieden, dass den Feuerwehrbeamten pro Jahr pauschal 270 ausgleichsfähige Stunden anzurechnen sind. Diese Entscheidung war Ausgangspunkt der Verhandlungen für die Berufsfeuerwehr in Münster.
Insgesamt dürften sich durch den angestrebten Vergleich einmalig zusätzliche Personalkosten von 2,5 bis 2,7 Millionen Euro ergeben. Stadtrat Heuer: "Das Verhandlungsergebnis ist eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung. Ich sehe außerdem die gute Chance, durch diese Einigung einen notwendigen Beitrag zum Erhalt des Betriebsfriedens in der Berufsfeuerwehr zu leisten."
Bei den Verhandlungen spielte nach Darstellung von Wolfgang Heuer auch eine Rolle, dass die Feuerwehrleute seit dem Jahr 2007 auf freiwilliger Basis einer für die Stadt finanziell vorteilhaften Überstundenregelung zugestimmt haben. Damit konnte die sonst notwendige Neueinstellung von mehreren Dutzend Feuerwehr-Beamten vermieden werden.