Impfung bei Erwachsenen schützt auch Kleinkinder
22.11.2012
Münster (SMS) An Keuchhusten können Kinder und Erwachsene erkranken. Viele Erwachsene wissen nicht, dass es sich bei einer scheinbar hartnäckigen Grippe auch mal um einen Keuchhusten handeln kann. Zwar überstehen sie die Krankheit meist ohne größere Probleme. Aber wärenddessen können sie teilweise über mehrere Wochen lang insbesondere Säuglinge und Kleinstkinder anstecken. Diese entwickeln dann mitunter dramatische Erkrankungsverläufe. Deshalb rät das Gesundheitsamt der Stadt, beim obligatorischen Blick in den Impfpass auch an den Schutz vor Keuchhusten zu denken. "Wer geimpft ist, schützt sich selbst und andere", so Gesundheitsamt-Leiter Dr. Norbert Schulze Kalthoff. Er weist auf die Empfehlung der Impfkommission hin: "Auffrischungen gegen Keuchhusten sind einmal in der Jugend und mindestens einmal im Erwachsenenalter vorgesehen."
In unregelmäßigen Abständen - so auch in diesem Herbst - registriert das Gesundheitsamt über die Meldepflicht von Kitas und Schulen eine Häufung von Keuchhusten. "Die so erkannten Erkrankungen stellen aber nur die Spitze des Eisbergs dar", weiß Kinder- und Jugendarzt Dr. Axel Iseke. "Im Umfeld der Kita oder Schule sind dann unter Umständen mehr als 100 Personen erkrankt. Die genaue Zahl kennen wir nicht." Denn: Eine allgemeine Meldepflicht für Erwachsene besteht bisher nicht.
Solche Häufungen von Keuchhusten bedeuten aber immer eine konkrete Gefahr für Säuglinge und Kleinstkinder. "Säuglinge werden ohne jeden Schutz vor Keuchhusten geboren und die Impfserie zur Grundimmunisierung ist erst im zweiten Lebensjahr abgeschlossen", erläutert der städtische Kinder- und Jugendarzt. Werden sie in diesem Alter angesteckt, können sie schwere Atemkomplikationen bis hin zu plötzlichem Atemstillstand erleiden. Erst wenn viele Menschen auch im Erwachsenenalter die Impfempfehlungen umsetzen, können Ansteckungswege unterbrochen und Infektionskrankheiten wie Keuchhusten zurückgedrängt werden.
So schützt jede Keuchhusten-Impfung bei Erwachsenen nicht nur das eigene Kind und Enkelkind. "Kaum eine andere Impfung bei Erwachsenen hat eine vergleichbare unmittelbare Bedeutung für den Schutz aller Säuglinge in unserer Stadt", bringt Dr. Schulze Kalthoff die Wichtigkeit der Impfempfehlungen auf den Punkt. Fehlende Impfungen können jederzeit nachgeholt werden. Die Kosten tragen die Krankenkassen.
Zudem weist Dr. Iseke darauf hin: Wer an Keuchhusten erkrankt oder möglicherweise erkrankt ist, darf Kitas und Schulen nicht mehr besuchen oder betreten. Diese Regel schützt vor allem die allerkleinsten Kinder in der Kita, aber auch chronisch kranke Kinder in der Schule. Weitere Informationen geben alle Hausärzte, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.impfen-info.de) und das Gesundheitsamt der Stadt (Tel. 4 92-54 88).
In unregelmäßigen Abständen - so auch in diesem Herbst - registriert das Gesundheitsamt über die Meldepflicht von Kitas und Schulen eine Häufung von Keuchhusten. "Die so erkannten Erkrankungen stellen aber nur die Spitze des Eisbergs dar", weiß Kinder- und Jugendarzt Dr. Axel Iseke. "Im Umfeld der Kita oder Schule sind dann unter Umständen mehr als 100 Personen erkrankt. Die genaue Zahl kennen wir nicht." Denn: Eine allgemeine Meldepflicht für Erwachsene besteht bisher nicht.
Solche Häufungen von Keuchhusten bedeuten aber immer eine konkrete Gefahr für Säuglinge und Kleinstkinder. "Säuglinge werden ohne jeden Schutz vor Keuchhusten geboren und die Impfserie zur Grundimmunisierung ist erst im zweiten Lebensjahr abgeschlossen", erläutert der städtische Kinder- und Jugendarzt. Werden sie in diesem Alter angesteckt, können sie schwere Atemkomplikationen bis hin zu plötzlichem Atemstillstand erleiden. Erst wenn viele Menschen auch im Erwachsenenalter die Impfempfehlungen umsetzen, können Ansteckungswege unterbrochen und Infektionskrankheiten wie Keuchhusten zurückgedrängt werden.
So schützt jede Keuchhusten-Impfung bei Erwachsenen nicht nur das eigene Kind und Enkelkind. "Kaum eine andere Impfung bei Erwachsenen hat eine vergleichbare unmittelbare Bedeutung für den Schutz aller Säuglinge in unserer Stadt", bringt Dr. Schulze Kalthoff die Wichtigkeit der Impfempfehlungen auf den Punkt. Fehlende Impfungen können jederzeit nachgeholt werden. Die Kosten tragen die Krankenkassen.
Zudem weist Dr. Iseke darauf hin: Wer an Keuchhusten erkrankt oder möglicherweise erkrankt ist, darf Kitas und Schulen nicht mehr besuchen oder betreten. Diese Regel schützt vor allem die allerkleinsten Kinder in der Kita, aber auch chronisch kranke Kinder in der Schule. Weitere Informationen geben alle Hausärzte, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.impfen-info.de) und das Gesundheitsamt der Stadt (Tel. 4 92-54 88).