Gievenbecker Reihe: Weiteres Gutachten soll Klarheit über Grundstückwert bringen
21.09.2012
Münster (SMS) Im Zusammenhang mit der Grundstücksveräußerung an eine Baugemeinschaft in Gievenbeck überprüfen die Bezirksregierung und die Staatsanwaltschaft Münster die Rechtmäßigkeit des Vorgangs.
Das Grundstück war seinerzeit zu einem Festkaufpreis von 300 000 Euro an die Mitglieder der Baugemeinschaft veräußert worden. In Ergänzung zur ursprünglich angebotenen Fläche von 2710 qm haben die Mitglieder der Baugemeinschaft zusätzlich weitere angrenzende Flächen von etwa 1560 qm erworben. Im gegenwärtigen Verfahren wird von der Bezirksregierung und auch der Staatsanwaltschaft geprüft, ob die damals angesetzten Werte beim Verkauf des Grundstücks bzw. der Grundstücke marktgerecht waren.
Inzwischen liegen mehrere Gutachten vor. Diese beantworten aber noch nicht alle offenen Fragen. Das jüngste Gutachten kommt auf einen Verkehrswert von 590 000 Euro. Es bezieht sich auf die Grundstücksfläche einschließlich der hinzuerworbenen Flächen und ist deshalb mit dem Ausgangswert von 300 000 Euro für die kleinere, ursprüngliche Fläche nicht mehr vergleichbar.
Nun soll ein weiteres Gutachten die Werte der einzelnen Grundstücke ermitteln. Ferner ist zu klären, worauf die Wertveränderungen beruhen und wem sie zuzurechnen sind. In diesem Zusammenhang wird auch gefragt, ob der Stadt durch die Wertveränderungen ein Vermögensschaden entstanden ist. Die Stadt Münster unterstützt in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung und der Staatsanwaltschaft die Aufklärung des Sachverhalts nachdrücklich.
Das Grundstück war seinerzeit zu einem Festkaufpreis von 300 000 Euro an die Mitglieder der Baugemeinschaft veräußert worden. In Ergänzung zur ursprünglich angebotenen Fläche von 2710 qm haben die Mitglieder der Baugemeinschaft zusätzlich weitere angrenzende Flächen von etwa 1560 qm erworben. Im gegenwärtigen Verfahren wird von der Bezirksregierung und auch der Staatsanwaltschaft geprüft, ob die damals angesetzten Werte beim Verkauf des Grundstücks bzw. der Grundstücke marktgerecht waren.
Inzwischen liegen mehrere Gutachten vor. Diese beantworten aber noch nicht alle offenen Fragen. Das jüngste Gutachten kommt auf einen Verkehrswert von 590 000 Euro. Es bezieht sich auf die Grundstücksfläche einschließlich der hinzuerworbenen Flächen und ist deshalb mit dem Ausgangswert von 300 000 Euro für die kleinere, ursprüngliche Fläche nicht mehr vergleichbar.
Nun soll ein weiteres Gutachten die Werte der einzelnen Grundstücke ermitteln. Ferner ist zu klären, worauf die Wertveränderungen beruhen und wem sie zuzurechnen sind. In diesem Zusammenhang wird auch gefragt, ob der Stadt durch die Wertveränderungen ein Vermögensschaden entstanden ist. Die Stadt Münster unterstützt in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung und der Staatsanwaltschaft die Aufklärung des Sachverhalts nachdrücklich.