Stadtfest-Arbeitskreis empfiehlt einstimmig: Kein Zuschlag im Wettbewerbsverfahren
10.09.2012
Münster (SMS) Ein Arbeitskreis aus den im Rat vertretenen Parteien ist einvernehmlich zu dem Schluss gekommen, dem Rat zu empfehlen, vom Abschluss eines Vertrages über die Organisation und Durchführung eines Stadtfestes ab 2013 abzusehen. Der Arbeitskreis hatte die vorliegenden Angebote intensiv geprüft, ausführlich diskutiert und sorgfältig abgewogen. Seine abschließende Beschlussempfehlung an den Rat fiel einstimmig.
Der Rat hatte im Juli 2011 die Stadtverwaltung beauftragt, eine öffentliche Ausschreibung für ein jährliches Stadtfest vorzubereiten und durchzuführen. Dieses zweistufige Verfahren zur Vergabe einer sogenannten Dienstleistungskonzes¬sion wurde deutschlandweit bekannt gemacht und unter Beteiligung des eigens dafür gebildeten Arbeitskreises durchgeführt. Der Arbeitskreis hat das gesamte Verfahren begleitet.
Das Wettbewerbsverfahren war erforderlich geworden, nachdem der bisherige Vertragspartner Eurocityfest GmbH die Option einer einjährigen Vertragsverlängerung nicht gezogen hatte. Hintergrund war vor allem die aus Sicht der Eurocityfest GmbH fehlende wirtschaftliche Perspektive der Veranstaltung ohne finanzielle Beteiligung der Stadt. Daraufhin hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, eine Ausschreibung vorzunehmen.
Ziel des Verfahrens war es, einen Vertragspartner zu finden, dessen Veranstaltungskonzept vor allem durch einen regionalen, münsterspezifischen Bezug unter Einbeziehung national und/oder international bekannter "Top-Acts" auf der zentralen Bühne auf dem Domplatz überzeugt und das Stadtfest Münster dadurch unverwechselbar gegenüber Veranstaltungen anderer Kommunen macht. Darüber hinaus mussten die Interessenten in den mit dem Angebot vorzulegenden Konzepten nachweisen, dass sie ihre Vorstellungen ohne finanzielle Beteiligung der Stadt umsetzen können.
Dieses Ziel konnte nach einhelliger Auffassung von Arbeitskreis und Verwaltung kein Anbieter erreichen. Die Konzepte der drei Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden waren, ließen nach Überzeugung des Arbeitskreises die münsterspezifische Unterscheidbarkeit und teils auch die Gewichtung des Standorts Domplatz nicht oder nicht ausreichend erkennen; ein vierter Bewerber, der ebenfalls eingeladen worden war, hatte zurückgezogen. Nach der Präsentation der Konzepte durch die drei Bewerber erschien es außerdem zweifelhaft, ob die Finanzierung eines Stadtfestes in der gewünschten Form ohne finanzielle städtische Beteiligung möglich ist.
Die letzte Entscheidung liegt beim Rat der Stadt. Er wird sich mit dem Ergebnis des Verfahrens voraussichtlich am Mittwoch, 19. September, befassen. Schließt sich der Rat der einstimmigen Empfehlung des Arbeitskreises und der Verwaltung an, wird in den nächsten Jahren kein "Stadtfest" in dem Format durchgeführt, wie es bis 2011 stattgefunden hat.
2012 ist erstmals kein Stadtfest in der Innenstadt ausgerichtet worden. Dennoch ist die Veranstaltungsdichte in Münsters Innenstadt ungebrochen hoch - mit einer Vielfalt, die auch künftig gewährleistet ist. Die Beschlussvorlage für den Rat empfiehlt nunmehr, vor einer möglichen Neuausschreibung eines "Stadtfestes" in der Innenstadt zu prüfen, "ob möglicherweise die Rahmenbedingungen der Vergabe insbesondere in Bezug auf die finanziellen Konditionen verändert oder Abstriche an den bisher erwarteten Inhalten und Standards vorgenommen werden müssen".
Der Rat hatte im Juli 2011 die Stadtverwaltung beauftragt, eine öffentliche Ausschreibung für ein jährliches Stadtfest vorzubereiten und durchzuführen. Dieses zweistufige Verfahren zur Vergabe einer sogenannten Dienstleistungskonzes¬sion wurde deutschlandweit bekannt gemacht und unter Beteiligung des eigens dafür gebildeten Arbeitskreises durchgeführt. Der Arbeitskreis hat das gesamte Verfahren begleitet.
Das Wettbewerbsverfahren war erforderlich geworden, nachdem der bisherige Vertragspartner Eurocityfest GmbH die Option einer einjährigen Vertragsverlängerung nicht gezogen hatte. Hintergrund war vor allem die aus Sicht der Eurocityfest GmbH fehlende wirtschaftliche Perspektive der Veranstaltung ohne finanzielle Beteiligung der Stadt. Daraufhin hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, eine Ausschreibung vorzunehmen.
Ziel des Verfahrens war es, einen Vertragspartner zu finden, dessen Veranstaltungskonzept vor allem durch einen regionalen, münsterspezifischen Bezug unter Einbeziehung national und/oder international bekannter "Top-Acts" auf der zentralen Bühne auf dem Domplatz überzeugt und das Stadtfest Münster dadurch unverwechselbar gegenüber Veranstaltungen anderer Kommunen macht. Darüber hinaus mussten die Interessenten in den mit dem Angebot vorzulegenden Konzepten nachweisen, dass sie ihre Vorstellungen ohne finanzielle Beteiligung der Stadt umsetzen können.
Dieses Ziel konnte nach einhelliger Auffassung von Arbeitskreis und Verwaltung kein Anbieter erreichen. Die Konzepte der drei Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden waren, ließen nach Überzeugung des Arbeitskreises die münsterspezifische Unterscheidbarkeit und teils auch die Gewichtung des Standorts Domplatz nicht oder nicht ausreichend erkennen; ein vierter Bewerber, der ebenfalls eingeladen worden war, hatte zurückgezogen. Nach der Präsentation der Konzepte durch die drei Bewerber erschien es außerdem zweifelhaft, ob die Finanzierung eines Stadtfestes in der gewünschten Form ohne finanzielle städtische Beteiligung möglich ist.
Die letzte Entscheidung liegt beim Rat der Stadt. Er wird sich mit dem Ergebnis des Verfahrens voraussichtlich am Mittwoch, 19. September, befassen. Schließt sich der Rat der einstimmigen Empfehlung des Arbeitskreises und der Verwaltung an, wird in den nächsten Jahren kein "Stadtfest" in dem Format durchgeführt, wie es bis 2011 stattgefunden hat.
2012 ist erstmals kein Stadtfest in der Innenstadt ausgerichtet worden. Dennoch ist die Veranstaltungsdichte in Münsters Innenstadt ungebrochen hoch - mit einer Vielfalt, die auch künftig gewährleistet ist. Die Beschlussvorlage für den Rat empfiehlt nunmehr, vor einer möglichen Neuausschreibung eines "Stadtfestes" in der Innenstadt zu prüfen, "ob möglicherweise die Rahmenbedingungen der Vergabe insbesondere in Bezug auf die finanziellen Konditionen verändert oder Abstriche an den bisher erwarteten Inhalten und Standards vorgenommen werden müssen".