Hansabusinesspark auf juristisch sicherem Grund
28.08.2012
(SMS) Die Frage, ob der Bebauungsplan Hansabusinesspark korrekt ist und umgesetzt werden kann ist endgültig juristisch geklärt: Der Plan der Stadt Münster ist wirksam. Das Gewerbegebiet in Amelsbüren entsteht auf sicherem Grund.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Dezember 2011 zwei Normenkontrollanträge, die mit dem Ziel eingelegt worden waren, den Bebauungsplan Hansabusinesspark der Stadt Münster für unwirksam zu erklären und damit die Realisierung des geplanten Gewerbegebietes zu verhindern, als unzulässig verworfen und ein Revisionsverfahren gegen diese Entscheidungen nicht zugelassen. Diese Entscheidung war von einem der Kläger mit einer so genannten Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen worden. Ziel war, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nochmals überprüfen zu lassen und so möglicherweise den Bebauungsplan doch noch zu kippen.
Dieses Ziel hat der Kläger nicht erreicht. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde zurück und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes.
Manfred Vaupel vom zentralen Justiziariat der Stadt ist zufrieden mit dem positiven Abschluss des Verfahrens: "Mit der Bestätigung durch die Gerichte, dass die Stadt im Bebauungsplanverfahren keine Fehler gemacht hat, stehen der weiteren Ansiedlung von Gewerbebetrieben in diesem für Münster wichtigen Gewerbegebiet nun keinerlei rechtliche Hindernisse mehr entgegen."
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Dezember 2011 zwei Normenkontrollanträge, die mit dem Ziel eingelegt worden waren, den Bebauungsplan Hansabusinesspark der Stadt Münster für unwirksam zu erklären und damit die Realisierung des geplanten Gewerbegebietes zu verhindern, als unzulässig verworfen und ein Revisionsverfahren gegen diese Entscheidungen nicht zugelassen. Diese Entscheidung war von einem der Kläger mit einer so genannten Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen worden. Ziel war, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nochmals überprüfen zu lassen und so möglicherweise den Bebauungsplan doch noch zu kippen.
Dieses Ziel hat der Kläger nicht erreicht. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde zurück und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes.
Manfred Vaupel vom zentralen Justiziariat der Stadt ist zufrieden mit dem positiven Abschluss des Verfahrens: "Mit der Bestätigung durch die Gerichte, dass die Stadt im Bebauungsplanverfahren keine Fehler gemacht hat, stehen der weiteren Ansiedlung von Gewerbebetrieben in diesem für Münster wichtigen Gewerbegebiet nun keinerlei rechtliche Hindernisse mehr entgegen."