Bürgerentscheid: Hauptabstimmungsbüro öffnet

21.08.2012

Abstimmungsbenachrichtigungen werden versandt / 66 Abstimmungslokale / Wahlhilfepakete für Sehbehinderte und Blinde




(SMS) Ab Mittwoch, 22. August, werden die Abstimmungsbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid am 16. September an knapp 240 000 Münsteranerinnen und Münsteraner versandt. Neben der Benachrichtigungskarte mit Informationen zum zuständigen Abstimmungslokal und zu den Modalitäten der Briefabstimmung erhalten alle Abstimmungsberechtigten eine Informationsbroschüre der Stadt Münster, in der die Auffassung der Initiatoren des Bürgerentscheids sowie der Fraktionen des Rates und von Oberbürgermeister Markus Lewe zusammengefasst sind.


Am 16. September sind 66 Abstimmungslokale in allen Stadtteilen geöffnet. Das Wahlamt bittet die Wählerinnen und Wähler, den Hinweis auf das zuständige Abstimmungslokal aufmerksam zu lesen. Denn am Abstimmungstag stehen weniger Abstimmungslokale zur Verfügung als bei anderen Wahlen. Dadurch sollen die Kosten des Bürgerentscheids begrenzt werden.


Hauptabstimmungsbüro im Stadthaussaal


Am Donnerstag, 23. August, öffnet das Hauptabstimmungsbüro im Stadthaussaal am Platz des Westfälischen Friedens im Rathausinnenhof. Dort erhalten die Münsteranerinnen und Münsteraner, die per Brief abstimmen möchten, ihren Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen. Anschließend können sie direkt vor Ort abstimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass neben der Benachrichtigungskarte ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgebracht wird.


Wer den Antrag auf Briefabstimmung auf der Rückseite der Benachrichtigungskarte ausfüllt und die Karte an das Wahlamt zurückschickt, bekommt die Unterlagen per Post. Der Antrag auf Briefabstimmung kann auch online gestellt werden: www.muenster.de/stadt/wahlen, Stichwort "Abstimmungsschein online".


Abstimmung per Brief


Wichtig ist, dass alle Briefabstimmungsanträge bis spätestens 14. September, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein müssen. Es empfiehlt sich, in der letzten Woche vor der Abstimmung den Briefabstimmungsantrag persönlich im Hauptabstimmungsbüro zu stellen.


Das Hauptabstimmungsbüro ist bis zum 14. September montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Für telefonische Rückfragen steht eine Hotline unter der Rufnummer 4 92 – 33 90 oder eine E-Mail-Adresse (wahlen@stadt-muenster.de) zur Verfügung.


Abstimmungsberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihre Hauptwohnung mindestens ab dem 31. August 2012 in Münster haben. Wer sich zwischen dem 12. dem 31. August in Münster angemeldet hat oder noch anmeldet, wird automatisch in das Abstimmungsverzeichnis aufgenommen und erhält nachträglich eine Benachrichtigung.


Unterstützung für Blinde und Sehbehinderte


Um blinden und sehbehinderten Abstimmungsberechtigten die Möglichkeit zu geben, am Bürgerentscheid ohne Hilfe anderer Personen teilnehmen zu können, hat sich der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. bereiterklärt, so genannte Wahlhilfepakete mit Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial für den Bürgerentscheid an die betroffenen Abstimmungsberechtigten auszugeben. Die Wahlhilfepakete beinhalten eine Schablone für das Einlegen des Stimmzettels und eine Akustik-CD mit Informationen zum Stimmzettelinhalt.


Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppe erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und Sehbehinderte, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch anfordern unter der Hotline 01805-666 456. Blinde und sehbehinderte Münsteranerinnen und Münsteraner können natürlich auch weiterhin mit Unterstützung einer Hilfsperson abstimmen.


Informationen zur Abstimmung: www.muenster.de/stadt/wahlen


Für Rückfragen: 4 92-33 90 oder wahlen@stadt-muenster.de

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