Aufdruck in Pizzakarton ist unbedenklich

16.08.2012

Untersuchungsergebnis zeigt: Mit Pergamentpapier keine Gefahr bei Kunstaktion in Pizzeria

Münster. (SMS) Nun ist es sicher: Bei dem Pizzakarton, der im Rahmen einer Kunstaktion von innen mit einem Hindenburg-Foto bedruckt ist, bestehen für die Pizza-Konsumenten keine Gefahren. Es muss allerdings ein Pergamentbogen zwischen Pizza und Kartonboden gelegt werden. Das städtische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat den Inhaber der Pizzeria umgehend über das heute (16. August) eingegangene Untersuchungsergebnis informiert.

Durch Medienberichte auf die Kunstaktion aufmerksam geworden, hatten die Lebensmittelkontrolleure die Pizzeria besucht und zwei Kartons zur Untersuchung mitgenommen. Der Inhaber hatte die Aktion eingestellt, bis das Ergebnis vorliegt.

Bei dem Aufdruck auf dem Kartonboden wurden sogenannte Photoinitiatoren (Isopropythioxanthon und Benzophenon) sowie Methylpyrrolidon gefunden. Photoinitiatoren dienen dazu, das Abbinden der Druckfarbstoffe zu beschleunigen. Die nachgewiesenen Stoffe bergen in größeren Mengen gesundheitliche Risiken. Sie können von der Lebensmittelverpackung - auch durch mehrere Schichten wie Papier, Pappe oder Kunststoff - in die Lebensmittel übergehen.

Bei den untersuchten Pizza-Kartons lag die Menge dieser Stoffe allerdings deutlich unter den zulässigen Grenzwerten. Mit einem Pergamentbogen zwischen Pizza und Karton ist eine Gefährdung der Verbraucher nicht zu befürchten. Der Pizza-Hersteller wird einen solchen Bogen jeweils einlegen, das hatte er schon vor der Untersuchung getan. Auch der von innen bedruckte Deckel wurde untersucht, ein Übergang von Farbstoffen nicht festgestellt.

Ausdrücklich wird im Gutachten darauf hingewiesen, dass das Bedrucken der Innenseite einer Lebensmittelverpackung "unerwünscht" ist. Selbst die Farben nach den Leitlinien des Europäischen Druckfarbenverbandes sind nur für die dem Lebensmittel abgewandte Seite von Verpackungen bestimmt.

In der Vergangenheit wurden im Bundesgebiet bereits mehrfach Grenzwertüberschreitungen nachgewiesen. Deshalb war die Untersuchung eine unabdingbare Maßnahme im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes.

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation