Münster setzt Urteil zügig um

19.07.2012

Bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes gilt eine Übergangsregelung

Münster (SMS) Die Stadt Münster geht davon aus, dass sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Leistungen für Asylbewerber zügig und vollständig umsetzen kann.

Wie berichtet, hatte das Gericht (am 18.07.2012) entschieden, dass die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland zu niedrig und mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unvereinbar sind. Das Gericht hat den Bundesgesetzgeber verpflichtet, unverzüglich eine Neuregelung zu treffen. Bis dies geschehen ist, hat es wegen der existenziellen Bedeutung eine Übergangsregelung getroffen, die das Sozialamt der Stadt schnellstmöglich umsetzt.

In Münster sind zum Stand 31. Dezember 2011 von den damals zirka 350 Haushalten mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz etwa 290 Haushalte betroffen, während für weitere 60 Haushalte mit rund 100 Personen ohnehin schon Leistungen analog zur Sozialhilfe gezahlt werden. Damit sind im Sozialamt die Leistungen für rund 550 Personen umzustellen. Nach einer ersten Schätzung werden die zu erwartenden Mehrkosten rund 1,3 bis 1,4 Mio Euro jährlich betragen. Im laufenden Jahr 2012 dürften zusätzliche Kosten von voraussichtlich knapp 1 Mio Euro anfallen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bis zur gesetzlichen Neuregelung übergangsweise zu bezahlenden Beträge nur für alleinstehende erwachsene Anspruchsberechtigte exakt vorgegeben. Abteilungsleiter Heinz Lembeck vom Sozialamt: "Die Beträge für weitere Haushaltsangehörige sind zurzeit noch nicht bekannt. Das Sozialamt erwartet dazu kurzfristig Hinweise vom Städtetag. Die Leistungsempfänger können aber davon ausgehen, dass sie die erhöhten Leistungen bekommen werden."

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation