Bebauungsplan für Nienberge liegt erneut aus
24.05.2012
Münster (SMS) Das Areal des ehemaligen Kfz-Betriebes im Kreuzungsbereich Altenberger Straße / Hägerstraße in Nienberge soll auch künftig gewerblich genutzt und nicht wie ursprünglich angestrebt in ein Wohngebiet umgewandelt werden. Der Grund: Die vorhandenen Baustrukturen begünstigen die weitere gewerbliche Nutzung und stehen der Umwandlung in ein Wohngebiet entgegen. Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung hat den Entwurf des Bebauungsplanes, der im vergangenen Jahr bereits öffentlich ausgelegt worden war, entsprechend überarbeitet und für die erneute Offenlegung vorbereitet.
Die aktuelle Fassung liegt ab Dienstag, 29. Mai, bis zum 29. Juni im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, aus. Bürgerinnen und Bürger können dort auch Stellungnahmen zur Planung abgeben oder zur Niederschrift erklären. Im Internet sind die Unterlagen ab 29. Mai unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung einsehbar.
Die Regelungen des Bebauungsplanes sollen sicherstellen, dass die gewerbliche Nutzung des Areals mit der angrenzenden Wohnnutzung im Einklang steht. Neben einer für das benachbarte Wohnen verträglichen Gewerbenutzung soll als Einzelhandelsnutzung lediglich Kfz-Handel zulässig sein, der den Bereich seit Jahrzehnten prägt. Weiterer Einzelhandel ist nicht möglich. Auch die Ansiedlung von Spielhallen schließt der Bebauungsplan aus.
Die aktuelle Fassung liegt ab Dienstag, 29. Mai, bis zum 29. Juni im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, aus. Bürgerinnen und Bürger können dort auch Stellungnahmen zur Planung abgeben oder zur Niederschrift erklären. Im Internet sind die Unterlagen ab 29. Mai unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung einsehbar.
Die Regelungen des Bebauungsplanes sollen sicherstellen, dass die gewerbliche Nutzung des Areals mit der angrenzenden Wohnnutzung im Einklang steht. Neben einer für das benachbarte Wohnen verträglichen Gewerbenutzung soll als Einzelhandelsnutzung lediglich Kfz-Handel zulässig sein, der den Bereich seit Jahrzehnten prägt. Weiterer Einzelhandel ist nicht möglich. Auch die Ansiedlung von Spielhallen schließt der Bebauungsplan aus.