Seit 20 Jahren modernes Betreuungsrecht

30.04.2012

Steigende Nachfrage bei Beratungen / Vollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen

(SMS) Wer entscheidet für mich, wenn ich im Alter oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bin, für mich einzutreten? "Immer wieder stellen wir in unseren Beratungen fest, dass die Menschen davon ausgehen, dass etwa Ehepartner Entscheidungen für den jeweils anderen treffen kann, sobald dieser dazu nicht mehr in der Lage sein sollte. Dieses ist aber nicht so, wenn nicht beizeiten eine Vollmacht erteilt wurde. Auch Eltern eines volljährigen 'Kindes' dürften in solchen Fällen keine Entscheidungen für ihr Kind treffen", weiß Jörg Espei, Leiter der Betreuungsbehörde Münster im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.


In diesem Jahr wird das Betreuungsrecht 20 Jahre alt. Anlass, wieder einmal intensiv über die rechtliche Betreuung zu informieren, Ehrenamtliche als Betreuer zu gewinnen und vor allem für die Erstellung von Vollmachten zu werben. "In vielen Köpfen spukt noch unter dem Stichwort 'Entmündigung' einiges herum, was sich im modernen Betreuungsrecht längst geändert hat. Ängste, entmündigt zu werden, wollen wir nehmen", erläutert Espei.


In Münster haben zurzeit über 4000 Erwachsene einen rechtlichen Betreuer zur Seite. Ein Großteil dieser Betreuer ist familiär mit den Betreuten verbunden. Aber auch Menschen, die sich ehrenamtlich für Andere engagieren möchten, übernehmen Betreuungen und werden dabei von Betreuungsvereinen und der Betreuungsstelle aktiv unterstützt.


Auf Initiative von Jörg Espei, trafen sich nun auch Kolleginnen und Kollegen aus den Umlandkreisen zu einem fachlichen Austausch.
"Der Austausch mit den Kollegen ist wichtig, weil Betreuungsverfahren nicht an Stadt- oder Kreisgrenzen halt machen. Trotz aller Unterschiede in den Strukturen und Arbeitsweisen berichten alle Kolleginnen und Kollegen übereinstimmend, dass es schwieriger wird ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen. Die Problemlagen derer, die einer rechtlichen Betreuung bedürfen, werden zunehmend komplexer; auch steige, zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung, die Nachfrage nach Beratung und Beglaubigung von Vollmachten, Patientenverfügungen oder auch Betreuungsverfügungen," so Espei.


Die Betreuungsstelle in der Stadt Münster ist zu erreichen unter: 4 92 – 56 08, oder betreuungsstelle@stadt-muenster.de. Informationen zu den Betreuungsvereinen unter: www.betreuungsvereine-muenster.de


Foto: Sie tauschen sich regelmäßig aus: Die Fachleute für rechtliche Betreuung aus Münster und dem Münsterland (v.l.): Franz-Josef Lehmann (Kreis Warendorf), Bärbel König (Kreis Borken), Ewald Piepel (Rheine, Kreis Steinfurt), Birgit Kuhberg (Kreis Borken), Manfred Elfers (Kreis Steinfurt), Elisabeth Thesing (Kreis Coesfeld), Bernhard Kerkhoff (Bocholt, Kreis Borken) und Jörg Espei (Münster). Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

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