Stadt bittet um Mithilfe für neuen Mietspiegel
25.04.2012
Münster (SMS) 18 000 Mieter und Vermieter erhalten in diesen Tagen mit der Post einen Fragebogen der Stadt Münster. Alle, die diesen Fragebogen bekommen, bittet die Stadt um Unterstützung für die Arbeit am neuen Mietspiegel. Damit dieser das Mietniveau in der Stadt zuverlässig widerspiegeln kann, werden bis zum 21. Mai möglichst viele ausgefüllte, anonymisierte Erhebungsbogen mit Angaben zu Miethöhe und Wohnungsausstattung benötigt. Die Daten für den Mietspiegel wertet ein externes, unabhängiges Institut aus. Der Arbeitskreis Mietspiegel, in dem Vertretungen von Vermietern und Mietern Mitglied sind, wird den neuen Mietspiegel im Frühjahr 2013 verabschieden.
Mit dem Mietspiegel können Mieter und Wohnungsuchende prüfen, ob der Mietzins für nicht preisgebundene Wohnungen der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Vermieter können diese Orientierungshilfe auch nutzen, um - gemäß rechtlicher Vorgaben - Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu begründen. Das Zahlenwerk muss im zweijährigen Turnus an die Marktentwicklung angepasst werden.
Den Vordruck erhalten Mieter und Vermieter, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt worden sind. Vermieter mit mehr als einer Wohnung können mehrmals in die Stichprobe gekommen sein und deshalb auch mehrere Anschreiben erhalten. Zudem werden die Vermieter zusätzlich mit einem gesonderten Bogen zu Erneuerungs- und Modernisierungsmaßnahmen befragt, insbesondere auch zum energetischen Zustand des Hauses oder der Wohnung. Die Angaben dienen ausschließlich der Erstellung des Mietspiegels. Nach Aufbereitung der Ergebnisse werden die eingereichten Bogen vernichtet.
"Damit wir eine gesicherte Datengrundlage erhalten, benötigen wir möglichst viele ausgefüllte Fragebogen zurück", bittet Gabriele Regenitter, Leiterin des Amtes für Wohnungswesen, um Mithilfe. "Nur so kann der repräsentative Mietspiegel 2013 wieder im Interesse von Mietern und Vermietern zur verlässlichen Berechnungsgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete werden."
Mit dem Mietspiegel können Mieter und Wohnungsuchende prüfen, ob der Mietzins für nicht preisgebundene Wohnungen der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Vermieter können diese Orientierungshilfe auch nutzen, um - gemäß rechtlicher Vorgaben - Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu begründen. Das Zahlenwerk muss im zweijährigen Turnus an die Marktentwicklung angepasst werden.
Den Vordruck erhalten Mieter und Vermieter, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt worden sind. Vermieter mit mehr als einer Wohnung können mehrmals in die Stichprobe gekommen sein und deshalb auch mehrere Anschreiben erhalten. Zudem werden die Vermieter zusätzlich mit einem gesonderten Bogen zu Erneuerungs- und Modernisierungsmaßnahmen befragt, insbesondere auch zum energetischen Zustand des Hauses oder der Wohnung. Die Angaben dienen ausschließlich der Erstellung des Mietspiegels. Nach Aufbereitung der Ergebnisse werden die eingereichten Bogen vernichtet.
"Damit wir eine gesicherte Datengrundlage erhalten, benötigen wir möglichst viele ausgefüllte Fragebogen zurück", bittet Gabriele Regenitter, Leiterin des Amtes für Wohnungswesen, um Mithilfe. "Nur so kann der repräsentative Mietspiegel 2013 wieder im Interesse von Mietern und Vermietern zur verlässlichen Berechnungsgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete werden."