Landtagswahl: Hauptwahlbüro öffnet

16.04.2012

Wahlbenachrichtigungen werden versandt / Veränderungen bei Wahllokalen / Wahlhilfepakete für Sehbehinderte und Blinde

(SMS) Ab Dienstag, 17. April, werden die Wahlbenachrichtigungskarten für die Landtagswahl am 13. Mai versandt. Das Wahlamt bittet die Wählerinnen und Wähler, den Hinweis auf das zuständige Wahllokal besonders aufmerksam zu lesen, weil wegen der kurzfristigen Terminierung der Wahl einige traditionelle Wahllokale nicht zur Verfügung stehen. Das betrifft den Stimmbezirk Ostmarkstraße sowie Wahllokale in Handorf, Gievenbeck und Mecklenbeck.


Am Freitag, 20. April, öffnet das Hauptwahlbüro im Stadthaussaal am Platz des Westfälischen Friedens im Rathausinnenhof. Dort erhalten die Münsteranerinnen und Münsteraner, die per Briefwahl wählen möchten, ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Anschließend können sie direkt vor Ort wählen. Voraussetzung ist allerdings, dass neben der Wahlbenachrichtigungskarte ein Personalausweis oder Reisepass mitgebracht wird.


Wer den Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllt und die Karte an das Wahlamt zurückschickt, bekommt die Unterlagen per Post. Der Briefwahlantrag kann aber auch online gestellt werden: www.muenster.de/stadt/wahlen. Wichtig ist, dass alle Briefwahlanträge bis spätestens 11. Mai, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein müssen.


Das Hauptwahlbüro ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr geöffnet - allerdings nicht am 1. Mai. Für telefonische Rückfragen steht eine Hotline zur Verfügung: 4 92-33 90.


Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihre Hauptwohnung mindestens seit dem 27. April in NRW haben. Wer sich nach dem 4. April in Münster angemeldet hat oder noch anmeldet, sollte prüfen lassen, ob die Aufnahme in das Wählerverzeichnis automatisch erfolgt oder dafür ein Antrag notwendig ist.


Unterstützung für blinde und sehbehinderte Wähler


Um blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zu geben, an der Landtagswahl ohne Hilfe anderer Personen teilnehmen zu können, haben sich die nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände wieder bereit erklärt, so genannte Wahlhilfepakete mit Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial an die betroffenen Wahlberechtigten auszugeben.


Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und Sehbehinderte, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch anfordern unter der bundesweiten Hotline 01805-666 456. Blinde und sehbehinderte Münsteranerinnen und Münsteraner können natürlich auch weiterhin mit Unterstützung einer Hilfsperson wählen.


Informationen zur Wahl: www.muenster.de/stadt/wahlen

Online-Beantragung der Briefwahl: wahlschein@stadt-muenster.de

Hotline für telefonische Rückfragen: 4 92-33 90

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