Ausritte nur mit gültiger Plakette

04.04.2012

Amt für Grünflächen und Umweltschutz hält Reitwege in Schuss / Reiter ohne Kennzeichen riskieren Bußgeld

(SMS) Mit Beginn des Frühjahrs hält es jetzt nur noch wenige Reiterinnen und Reiter in den Reithallen. Ausgiebige Ritte in der freien Landschaft und in die Wälder sind jetzt angesagt. Vorher allerdings, rät das Amt für Grünflächen und Umweltschutz, sollten Pferdeliebhaber sich ein gültiges Kennzeichen mit aktueller grüner Jahresplakette besorgen.


Die Kennzeichnungspflicht gilt ausnahmslos für alle Freizeitreiter, Vereine und Reiterhöfe. Mit der beiderseits am Zaumzeug angebrachten Plakette wird deutlich, dass der Pferdehalter die Reitabgabe für sein Tier entrichtet hat. Wer ohne gültige Kennzeichen los reitet, riskiert nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes ein Bußgeld. Bisher hat das Amt für Grünflächen und Umweltschutz bereits 1768 Reitkennzeichen ausgegeben.


Mit den Einnahmen hält die Stadt Reitwege instand und legt neue Wege an. Darüber hinaus wird im Rahmen des Projektes "Pferderegion Münsterland" das Reitwegenetz schrittweise weiter ausgebaut. Seit dem letzten Jahr wurden im Norden und Osten von Münster insgesamt gut 15 Kilometer Reitwege neu angelegt und ausgewiesen. In diesem Jahr sollen Reitwege im Westen von Münster dazu kommen. Darüber hinaus wird im Bereich der Hohen Ward ein Parkplatz für Autos mit Pferdeanhängern gebaut, um von dort auf den Reitrundweg in die Hohe Ward zu gelangen. Das Reitwegenetz in Münster umfasst zurzeit rund 57 Kilometer.


Für 39,50 Euro bekommt man im Amt für Grünflächen und Umweltschutz, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, Zimmer D 504, das notwendige Reitkennzeichen (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 18 Uhr). Die Verlängerung der Jahresplakette kostet 30,50 Euro pro Jahr. Der Antrag lässt sich aus dem Internet unter www.muenster.de/stadt/umwelt/reitregelung.html herunterladen. Dort findet sich auch ein Merkblatt zum Reiten in Münster und alle weiteren Informationen rund um die "Reitregelung in der Stadt Münster".

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