Ordnungsamt verzeichnet mehr Prozesse
12.01.2012
Münster (SMS) Mit 75 neuen Fällen auf den Schreibtischen der Verwaltungsrichter ist die Zahl der Klagen zu Entscheidungen des städtischen Ordnungsamtes im Jahr 2011 deutlich gestiegen. 2010 waren es "nur" 56 neue Fälle.
Zum Hintergrund: Seit Wegfall des verwaltungsinternen Widerspruchsverfahrens im Jahre 2007 bleibt Bürgerinnen und Bürgern, die sich ungerecht behandelt fühlen, nur der direkte Weg zum Verwaltungsgericht. "Ein Prozess kostet aber in aller Regel Geld und Nerven", gibt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner zu bedenken. "Daher raten wir allen Bürgerinnen und Bürgern, sich bei Unklarheiten immer zuerst an uns zu wenden. In vielen Fällen können wir Zweifel oder Irrtümer dann noch ausräumen."
Was trotzdem vor Gericht gebracht wird, hat selten Aussicht auf Erfolg: 86 Entscheidungen des Ordnungsamtes nahmen Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht im vergangenen Jahr unter die Lupe. Lediglich in acht Fällen hatten die Klagen Erfolg; diese betrafen den rechtlich nur schwer einzuschätzenden Bereich der Vermittlung von Sportwetten. "Das ist unter dem Strich ein sehr gutes Ergebnis", freut sich Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner. "Es spricht für die Qualität unserer Sachbearbeitung und für unsere konsequente Qualitätskontrolle."
Führerscheinangelegenheiten waren in zwei Dritteln aller Fälle die Auslöser für den Gang zum Gericht. Hier schlug auch das Projekt von Stadt und Polizei zum Führerscheinentzug bei Aggressionstätern zu Buche. Aus dem Bereich der Verkehrsüberwachung resultierten lediglich vier Verfahren.
Zum Hintergrund: Seit Wegfall des verwaltungsinternen Widerspruchsverfahrens im Jahre 2007 bleibt Bürgerinnen und Bürgern, die sich ungerecht behandelt fühlen, nur der direkte Weg zum Verwaltungsgericht. "Ein Prozess kostet aber in aller Regel Geld und Nerven", gibt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner zu bedenken. "Daher raten wir allen Bürgerinnen und Bürgern, sich bei Unklarheiten immer zuerst an uns zu wenden. In vielen Fällen können wir Zweifel oder Irrtümer dann noch ausräumen."
Was trotzdem vor Gericht gebracht wird, hat selten Aussicht auf Erfolg: 86 Entscheidungen des Ordnungsamtes nahmen Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht im vergangenen Jahr unter die Lupe. Lediglich in acht Fällen hatten die Klagen Erfolg; diese betrafen den rechtlich nur schwer einzuschätzenden Bereich der Vermittlung von Sportwetten. "Das ist unter dem Strich ein sehr gutes Ergebnis", freut sich Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner. "Es spricht für die Qualität unserer Sachbearbeitung und für unsere konsequente Qualitätskontrolle."
Führerscheinangelegenheiten waren in zwei Dritteln aller Fälle die Auslöser für den Gang zum Gericht. Hier schlug auch das Projekt von Stadt und Polizei zum Führerscheinentzug bei Aggressionstätern zu Buche. Aus dem Bereich der Verkehrsüberwachung resultierten lediglich vier Verfahren.