Häusliche Gewalt: Kinder im Blick behalten

21.12.2011

Handlungsempfehlungen von und für beteiligte Institutionen / Erkenntnisse und Hilfen vernetzen

(SMS) Der Kinderschutz im Kontext häuslicher Gewalt hat in den vergangenen Jahren sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch bei den Diensten der Jugendhilfe und anderer Institutionen an Bedeutung gewonnen. Die Erkenntnis, dass viele Risikosituationen für Kinder in Kooperation verschiedener Akteure - wie etwa Schule und Jugendhilfe oder Polizei und Frauenhaus - eher erkannt und besser bewältigt werden können, hat die Beteiligten in einem Arbeitskreis zusammengeführt.


Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sozialamt und Gesundheitsamt, Polizei, die AG Erziehungshilfen, Frauenhaus und Beratung e.V., Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Sozialdienst katholischer Frauen stellten jetzt Handlungsempfehlungen zusammen mit grundlegenden Hinweisen auf wechselseitige Verknüpfungen im Kinderschutz bei häuslicher Gewalt.


Gerade bei häuslicher Gewalt können Kinder direkt oder indirekt betroffen sein, traumatisiert oder körperlich verletzt werden. Häufig bleiben diese krisenhaften Situationen lange unerkannt. Gerade darum sind ein eng geknüpftes Netzwerk der bei häuslicher Gewalt beteiligten Einrichtungen und die gute Kenntnis der fachlichen Arbeit der Partner für den Schutz von Kindern sehr wichtig.


Die aktuellen Handlungsempfehlungen tragen die Anforderungen an den Kinderschutz im Kontext häuslicher Gewalt aus Sicht aller Beteiligten zusammen. Auf dieser Basis soll regelmäßig überprüft werden, ob die Empfehlungen ausreichen und an welcher Stelle Verbesserungen oder Präzisierungen möglich sind.

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