Zensus 2011: Jetzt droht Zwangsgeld
09.12.2011
(SMS) Rund 25 000 Personen sind in Münster zur Teilnahme am Zensus 2011 ausgewählt worden. "Fast alle sind ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis", bilanziert der Leiter der Erhebungsstelle in Münster, Manfred Meyer. "Allerdings warten wir noch auf die Rückmeldungen von etwa 300 Haushalten."
Der Abgabetermin der Fragebögen ist längst verstrichen. Nachdem an die Rückmeldung erinnert worden war versandte die Erhebungsstelle seit Mitte Oktober Mahnungen. Bei allen bisher erfolglos gebliebenen Mahnverfahren wird den Säumigen jetzt eine Zwangsgeldandrohung in Höhe von 300 Euro zugestellt.
"Auch dieser Post werden noch einmal Erhebungsbögen beigefügt, um eine letzte Gelegenheit zur Auskunft zu geben. Wer die jetzt nutzt und die ausgefüllten Fragebögen an die Erhebungsstelle zurücksendet, entgeht noch einmal dem Zwangsgeld", wirbt Meyer um die letzten Nachzügler.
Dabei handele es sich um Bürgerinnen und Bürger, die von den Erhebungsbeauftragten nicht angetroffen wurden und die Fragebögen mit der Post bekommen haben, oder "Selbstausfüller", die die Fragebögen allein ausfüllen oder die Antworten per Internet geben wollten.
Der Zensus 2011 ist gesetzlich geregelt und "wer ausgewählt wurde, ist zur Auskunft verpflichtet", erinnert Meyer. Für telefonische Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der münsterschen Erhebungsstelle im Stadthaus 3 gerne zur Verfügung: 4 92-60 33.
Der Abgabetermin der Fragebögen ist längst verstrichen. Nachdem an die Rückmeldung erinnert worden war versandte die Erhebungsstelle seit Mitte Oktober Mahnungen. Bei allen bisher erfolglos gebliebenen Mahnverfahren wird den Säumigen jetzt eine Zwangsgeldandrohung in Höhe von 300 Euro zugestellt.
"Auch dieser Post werden noch einmal Erhebungsbögen beigefügt, um eine letzte Gelegenheit zur Auskunft zu geben. Wer die jetzt nutzt und die ausgefüllten Fragebögen an die Erhebungsstelle zurücksendet, entgeht noch einmal dem Zwangsgeld", wirbt Meyer um die letzten Nachzügler.
Dabei handele es sich um Bürgerinnen und Bürger, die von den Erhebungsbeauftragten nicht angetroffen wurden und die Fragebögen mit der Post bekommen haben, oder "Selbstausfüller", die die Fragebögen allein ausfüllen oder die Antworten per Internet geben wollten.
Der Zensus 2011 ist gesetzlich geregelt und "wer ausgewählt wurde, ist zur Auskunft verpflichtet", erinnert Meyer. Für telefonische Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der münsterschen Erhebungsstelle im Stadthaus 3 gerne zur Verfügung: 4 92-60 33.