Klare Verhältnisse, dem Kind zuliebe

21.10.2011

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt nicht verheiratete Eltern

Münster. (SMS) Sind Eltern nicht verheiratet, haben ihre Kinder in vielen Bereichen die gleichen Rechte wie "eheliche" Kinder. Aber nicht in allen. Gerade die Themen Sorgerecht und Unterhalt sind zu klären. Doch da tauchen viele Fragen und manchmal Konflikte auf. Fragen klären, Konflikte vermeiden, Probleme lösen - dafür gibt es die Fachstelle Beistandschaften im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster.

Sie unterstützt alleinerziehende Mütter und Väter ebenso wie Eltern, die bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind - was in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. "Von klaren Verhältnissen profitieren Mutter, Vater und Kind, ob es um die Vaterschaftsanerkennung, das Sorgerecht oder um Unterhaltszahlungen geht", so die Erfahrung von Amtsleiterin Anna Pohl. "Bei unserer Arbeit, gerade bei den Beistandschaften, hat aber immer das Wohl des Kindes oberste Priorität."

Über 1300 Kinder betreut das Jugendamt derzeit in Beistandschaft, davon sind ein gutes Fünftel eheliche. Bei einer Beistandschaft wird das Amt gesetzlicher Vertreter des Kindes und macht Unterhaltsansprüche geltend oder lässt die Vaterschaft feststellen. Die Eltern behalten gleichwohl uneingeschränkt das Sorgerecht für ihre Kinder.

Was sich "eingreifend" anhört, ist in der Praxis oft eine willkommene Entlastung. So kann es bei geschiedenen Eltern-Paaren Konfliktpotenzial mindern, wenn das Amt mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil regelmäßig die aktuellen Ansprüche klärt.

Doch oft braucht es gar keine Beistandschaft, sondern nur gute Beratung. So sind die Beistandschaften rückläufig, die Zahl der Beratungen nimmt kontinuierlich zu; allein in 2010 gab es rund 3800 Gespräche, ob persönlich oder telefonisch. "Viele Eltern ohne Trauschein informieren sich schon vor der Geburt, was sie beispielsweise bei Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung beachten müssen", sagt Marie-Theres Petring, Leiterin der Fachstelle Beistandschaften. "Auch der Beratungsbedarf nach Trennung ist gestiegen." Und auch junge Erwachsene können auf die Unterstützung der Fachleute setzen, wenn es um mögliche Unterhaltsansprüche ab 18 Jahren geht.

Einen ersten Überblick zu dem komplexen Thema bietet die aktuelle Broschüre "Klare Verhältnisse, dem Kind zuliebe". Speziell auf die Fragen von jungen Erwachsenen in der Ausbildung zugeschnitten ist das neue Faltblatt "Unterhalt mit 18?". Beide Veröffentlichungen gibt es in der Münster-Information im Stadthaus 1 und bei der Fachstelle Beistandschaften im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Hafenstraße 30. Informationen zum Thema finden Sie auch im Internet (www.muenster.de/stadt/jugendamt, Stichwort Leistungen).

Bildzeile:
Anna Pohl (r.) und Marie-Theres Petring setzen auf aktuelle Informationen für nicht verheiratete Eltern. Foto: Presseamt Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation