Höchste Zeit für Antrag auf Geldpauschale für Schulbedarf
09.09.2011
Münster (SMS) Viele Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag verschenken bares Geld. Zum Beispiel haben von den Wohngeldberechtigten in Münster erst 40 Prozent für insgesamt rund 1050 Kinder die Leistung aus dem Bildungspaket für den persönlichen Schulbedarf beantragt. Pro Schuljahr besteht Anspruch auf eine pauschale Leistung von 100 Euro. Davon werden 70 Euro am Anfang des Schuljahrs und 30 Euro zum Beginn des zweiten Schulhalbjahrs ausgezahlt. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte das umgehend im Sozialamt an der Hafenstraße 8 nachholen.
Gerade zum Schuljahrsbeginn entstehen erhebliche Kosten, sei es für Schultasche oder Sportzeug, Schreib-, Rechen- oder Zeichenmaterialien wie Füller, Stifte, Zirkel, Radiergummi oder Geodreieck. Nach dem Bildungspaket erhalten anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren die Pauschale für Schulbedarf. Bezieher von Sozialhilfe und Hartz IV bekommen die Leistung automatisch überwiesen. Für Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag ist im Bundeskindergeldgesetz festgelegt, dass es das Geld ausschließlich auf Antrag gibt.
Für den Antrag im Sozialamt wird der Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag benötigt. Das Team des Sozialamtes informiert gerne auch über weitere Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Dazu kann die Übernahme von Kosten für Gemeinschaftsverpflegung in der Schule gehören. Telefonische Auskunft gibt das Kundenzentrum Soziales unter 4 92-59 49.
Gerade zum Schuljahrsbeginn entstehen erhebliche Kosten, sei es für Schultasche oder Sportzeug, Schreib-, Rechen- oder Zeichenmaterialien wie Füller, Stifte, Zirkel, Radiergummi oder Geodreieck. Nach dem Bildungspaket erhalten anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren die Pauschale für Schulbedarf. Bezieher von Sozialhilfe und Hartz IV bekommen die Leistung automatisch überwiesen. Für Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag ist im Bundeskindergeldgesetz festgelegt, dass es das Geld ausschließlich auf Antrag gibt.
Für den Antrag im Sozialamt wird der Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag benötigt. Das Team des Sozialamtes informiert gerne auch über weitere Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Dazu kann die Übernahme von Kosten für Gemeinschaftsverpflegung in der Schule gehören. Telefonische Auskunft gibt das Kundenzentrum Soziales unter 4 92-59 49.