Bildungspaket hilft beim Kauf von Schultüte und Tornister
22.07.2011
Münster (SMS) Die Schulferien haben gerade erst begonnen. Nicht wenige Eltern dürfte aber schon jetzt der Gedanke umtreiben, wovon sie nach den Ferien für ihre Kinder die zum Schuljahrsbeginn fälligen Schulmaterialien kaufen sollen. Tipp des städtischen Sozialamtes: Schätzungsweise 2500 Schülerinnen und Schüler haben in Münster nach dem Bildungspaket Anspruch auf eine pauschale Leistung von 100 Euro pro Schuljahr. Davon werden 70 Euro im August und 30 Euro zum Beginn des zweiten Schulhalbjahrs im Februar ausgezahlt - vorausgesetzt, es wurde ein Antrag gestellt.
Erstklässler benötigen Schultüte und Tornister, ältere Kinder außer Heften, Stiften und Füller zum Beispiel einen Taschenrechner oder einen Zirkelkasten. Da kann schnell ein erheblicher Betrag zusammenkommen. Hier hilft das Bildungspaket Schülerinnen und Schülern weiter, die jünger als 25 Jahre sind und deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Wer noch keinen Antrag auf diese Leistung für den persönlichen Schulbedarf gestellt hat, sollte das in den nächsten Tagen beim Sozialamt, Hafenstraße 8, nachholen. Weitere Informationen und ein Antragsvordruck stehen in Münsters Internetportal auf den Seiten des Sozialamtes (www.muenster.de/stadt/sozialamt). Wer Fragen hat, kann sich an das Kundenzentrum des Sozialamtes oder das Info-Telefon 4 92-59 49 wenden.
Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII bezieht, muss keinen Antrag stellen. Er bekommt Leistungen für den Schulbedarf in derselben Höhe automatisch in den nächsten Tagen ausgezahlt.
Erstklässler benötigen Schultüte und Tornister, ältere Kinder außer Heften, Stiften und Füller zum Beispiel einen Taschenrechner oder einen Zirkelkasten. Da kann schnell ein erheblicher Betrag zusammenkommen. Hier hilft das Bildungspaket Schülerinnen und Schülern weiter, die jünger als 25 Jahre sind und deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Wer noch keinen Antrag auf diese Leistung für den persönlichen Schulbedarf gestellt hat, sollte das in den nächsten Tagen beim Sozialamt, Hafenstraße 8, nachholen. Weitere Informationen und ein Antragsvordruck stehen in Münsters Internetportal auf den Seiten des Sozialamtes (www.muenster.de/stadt/sozialamt). Wer Fragen hat, kann sich an das Kundenzentrum des Sozialamtes oder das Info-Telefon 4 92-59 49 wenden.
Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII bezieht, muss keinen Antrag stellen. Er bekommt Leistungen für den Schulbedarf in derselben Höhe automatisch in den nächsten Tagen ausgezahlt.