Außendienstler mit Hundefaible im Einsatz

08.08.2000

Information und Aufklärung zur Hundeverordnung vor Ort

(SMS) Für Pitbullhündin Jessica trifft die Hundeverordnung eine klare Regelung. Obwohl sich die sieben Jahre alte Hundedame nur schwer an ihren Maulkorb gewöhnen mag, wird er von nun an ständiger Begleiter bei ihren Ausflügen. Das versicherte auch ihre Besitzerin, als sie von städtischen Außendienstlern im Südpark auf den fehlenden Maulkorb hingewiesen wurde. Seit zwei Tagen versehen vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Ordnungsamt ihren Einsatz in Sachen "Hundeverordnung". Auf das Stadtgebiet verteilt werben sie für Verständnis bei den Hundhaltern und achten auf die Umsetzung der nicht immer eindeutigen Neuregelungen. "In Gesprächen erklären wir den Haltern, welche Regelung auf ihren Hund zutrifft", sagt Heinz Mussenbrock über seine Aufgabe im Außendienst. "Doch die meisten Halter sind gut informiert. Die großen Hunde waren alle angeleint", erklärt Mussenbrock, der selbst Hundeliebhaber und Halter ist. Mit einer Broschüre hatte die Stadtverwaltung schon im Vorfeld alle 7500 in Münster gemeldeten Hundehalter über die rechtlichen Änderungen informiert.

Dennoch bleiben auch jetzt noch Fragen. Eindeutig sind nur die Vorschriften der Hundeverordnung für die 42 namentlich aufgeführten Hunderassen der Anlagen eins und zwei (wie beispielsweise Pitbull Terrier, Dobermann oder Rottweiler) und gefährliche Hunde. Sie sind im gesamten Stadtgebiet anzuleinen und müssen einen Maulkorb tragen.

Manch anderer Punkt bleibt unklar. So zum Beispiel die Frage, in welchen Bereichen die im Sinne der Verordnung "großen Hunde" (größer als 40 Zentimeter Schulter-/Widerristhöhe oder mehr als 20 Kilogramm Gewicht) anzuleinen sind und wo sie frei herum laufen dürfen. "Wenn die Verordnung festlegt, dass diese Vierbeiner innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angeleint werden müssen, dann schafft das wenig Klarheit für ihre Halter", erklärt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner.

Diese Rechtsunsicherheit wird sich seiner Ansicht nach erst durch die vom Land Nordrhein-Westfalen angekündigte Ausführungsvorschrift beheben lassen. Bis dahin rät Schulze-Werner den Haltern großer Hunde folgende Handhabung: Die Hunde sollten auch in den Übergangsbereichen von der Bebauung zur freien Natur, insbesondere am Aasee, im Wienburgpark, im Südpark und entlang des Dortmund-Ems-Kanals angeleint werden. "Wer sich so verhält, bewegt sich in jedem Fall auf der sicheren Seite", erklärt der Ordnungsamtsleiter.

Für den Fall, dass die Ausführungsvorschriften des Landes keine eindeutige Abgrenzung ermöglichen sollten, plane die Stadt mit einer Neufassung der Straßen- und Anlagenordnung im Interesse Aller zügig für Klarheit zu sorgen, so Schulze-Werner.

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