Meldedaten: Widerspruch gegen Weitergabe formlos möglich

11.02.2011

Amt für Bürgerangelegenheiten informiert rund um An- und Abmeldung / Meldegesetz als Grundlage

Münster (SMS) Es gibt viele gute Gründe, Münster als Wohnsitz zu wählen. Ganz gleich, ob der neue Job, das Studium oder die attraktive City den Ausschlag gegeben haben: Die Meldeangelegenheiten müssen erledigt werden. Bei allen Fragen zur An- und Abmeldung helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Bürgerangelegenheiten im Bürgerbüro Mitte im Stadthaus 1 an der Klemensstraße, in den Bürgerbüros und in den Bezirksverwaltungen in den Stadtteilen gerne weiter.

"Wer seinen neuen Wohnsitz bei der Stadt anmeldet, wird bei dieser Gelegenheit auch direkt darauf hingewiesen, dass er der Weitergabe seiner persönlichen Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Bürgerentscheiden widersprechen kann", erläutert Amtsleiter Alois Weihermann. "Eine entsprechende formlose Erklärung kann in allen Bürgerbüros abgegeben werden."

Auch der Melderegisterauskunft über das Internet kann widersprochen werden. Ansonsten ist es für jede Bürgerin und jeden Bürger möglich, gegen eine gesetzlich festgelegte Gebühr von sieben Euro eine aktuelle Melderegisterauskunft zu bekommen, deren Umfang allerdings ebenfalls exakt bestimmt ist (Vor- und Familienname, Anschrift, Doktorgrad). Die rechtliche Grundlage für die Weitergabe von Daten bildet das Meldegesetz.

Ausführliche Informationen zu allen Meldeangelegenheiten gibt es auch im Internet unter www.muenster.de/stadt/buergeramt (Rubrik Meldeangelegenheiten).

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation