Dichtheitsprüfung: Tiefbauamt informiert in Roxel

07.02.2011

Veranstaltung beginnt am Donnerstag, 10. Februar, um 17. 30 Uhr in der Gaststätte Kortmann

Münster (SMS) Nach dem Landeswassergesetz müssen Hauseigentümer bis zum 31. Dezember 2015 nachweisen, dass die Abwasserleitungen auf ihrem Grundstück in Ordnung sind. In den Wasserschutzgebieten gelten teilweise kürzere Fristen. Zu einer Informationsveranstaltung in Roxel lädt das Tiefbauamt für Donnerstag, 10. Februar, ein. Ab 17. 30 Uhr erläutern die städtischen Fachleute in der Gaststätte Kortmann, Pantaleonstraße 10, die gesetzlichen Vorgaben und geben Tipps für anstehende Reparaturen. Interessierte sind herzlich willkommen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Es müssen alle Schmutz- und Mischwasserleitungen auf einem Grundstück geprüft werden, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und Schmutzwasser ableiten. Dazu gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Hauses, nicht aber die im Gebäude zugänglichen Leitungen. Liegt das Grundstück in einem Gebiet mit einer Mischkanalisation ist eine Dichtheitsprüfung auch für die Regenwasserleitungen erforderlich. Denn hier fließen Schmutz- und Regenwasser über einen gemeinsamen Kanal zur Kläranlage. Bei hohem Wasserspiegel im Mischwasserkanal kann Schmutzwasser auch in die Regenwasserleitung des Grundstückes zurück stauen, deshalb muss diese dicht sein.

Ob eine Leitung dicht ist, lässt sich mit Wasser- oder Luftdruck oder mit einer Kanal-Fernsehkamera prüfen. Alle Methoden dürfen nur von zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden.

Ausführliche Informationen zur Dichtheitsprüfung finden sich auch im Internet unter www.muenster.de/stadt/tiefbauamt (Rubrik Stadtentwässerung / Dichtheitsprüfung). Telefonische Auskünfte gibt es unter 4 92-66 41.

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