Heroldstraße: Bundesverwaltungsgericht beendet rechtliche Auseinandersetzung
13.12.2010
Münster (SMS) Einige Anlieger der neugeplanten Trasse für die Heroldstraße in Mecklenbeck hatten versucht, die Straßenverlegung auf dem Klageweg zu verhindern. Nachdem im Februar dieses Jahres bereits das Oberverwaltungsgericht in Münster die Normenkontrollklage gegen den zugrunde liegenden Bebauungsplan Nr. 486 zurückgewiesen hatte, hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde einen Schlussstrich unter die rechtliche Auseinandersetzung der Anlieger mit der Stadt gezogen. Damit steht fest, dass die Stadt auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 486 die Verlegung der Heroldstraße realisieren kann.