Option für "halbes" Elterngeld kann widerrufen werden

19.11.2010

Tipp für Hartz IV-Empfänger / Elterngeldstelle braucht schriftlichen Antrag bis Ende November / Gesetzesänderung würde Anrechungsfreiheit kippen



(SMS) Noch in diesem Jahr könnte der Bundestag eine Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschließen. Das würde nach dem aktuellen Stand der Diskussion bedeuten, dass die bisherige "Anrechungsfreiheit" von 300 Euro im Monat bei Beziehern der so genannten Grundsicherung - etwa bei Hartz IV-Bezug – entfallen würde.


Zwar steht Hartz IV-Empfängern (und allen anderen Empfängern von Leistungen nach SGB II und SGB XII) weiterhin Elterngeld zu. Allerdings soll, möglicherweise schon ab 1. Januar 2011, der bisher freie Sockelbetrag von 300 Euro mit angerechnet werden, so dass diesen Elterngeldempfängern diese 300 Euro weniger im Portemonnaie blieben.


Aktiv werden sollten die Eltern, die sich das Elterngeld bisher "hälftig" haben auszahlen lassen um so zwar nur das halbe Geld, das aber dafür über einen doppelt so langen Zeitraum zu erhalten.


Eltern können diese Option für das "halbe" Elterngeld bei der Elterngeldstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien schriftlich bis Ende November widerrufen. Münsters Elterngeldstelle wird dann die halben Raten, die für 2010 noch nicht gezahlt worden sind, über die Bundeskasse in Trier auszahlen lassen.


Kontaktdaten: Elterngeldstelle, Hafenstraße 30, 48153 Münster oder elterngeld@stadt-muenster.de

Alle Pressemitteilungen der Stadt Münster

Kontakt für Bürgerinnen und Bürger

Stadt Münster
48127 Münster
02 51/4 92-0
Behördennummer:  115

stadtverwaltung@stadt-muenster.de

Kontakt für Presseanfragen

Amt für Kommunikation