Die Schulen sind gefragt
29.10.2010
(SMS) Die Landesregierung eröffnet Schulen den Weg, sich etwa zu Gemeinschaftsschulen zu entwickeln. Sie bieten in der Sekundarstufe I den Haupt- und Realschulabschluss an und führen in einer eigenen Sekundarstufe II oder in Kooperation mit einer Sekundarstufe II-Schule bis zur allgemeinen Hochschulreife. Wer diesen Weg zur Gemeinschaftsschule einschlagen will, muss sich sputen.
"Die Landesregierung hat für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen einen engen Zeitkorridor vorgesehen", erklärt Schuldezernentin Dr. Andrea Hanke. Dies gilt nicht nur für die Schulen selbst, die entsprechende pädagogische Konzepte entwickeln und Kooperationspartner finden müssen, sondern auch für den Schulträger. In Anträgen an die Bezirksregierung zur Genehmigung der neuen Schulform müssen entsprechende Beschlüsse der Stadt nachgewiesen werden. Die Anträge müssen bis Ende Dezember auf den Weg gebracht sein, wenn sie erfolgreich sein sollen.
"Da bis dahin auch entsprechende Gremienbeschlüsse herbeigeführt werden müssen, wollen wir frühzeitig mit allen Schulzentren und interessierten Schulen Gespräche dazu führen. Selbstverständlich besteht dann auch die Möglichkeit, über andere schulische Konzepte zu reden."
Hanke betont, dass damit weder eine explizite Aufforderung an die Schulen verbunden ist, den Weg zur Gemeinschaftsschule oder anderen Schulformen zu beschreiten, noch dass die Verwaltung zu etwaigen Standorten bereits eigene Planungen hat. Alle Haupt- und Realschulen sind in einem Schreiben Ende September gebeten worden, ihre Haltung zum Thema Gemeinschaftsschule bis Mitte November dem Schulträger mitzuteilen. "Wenn es Interesse der Schulen gibt, dann müssen wir angesichts der Terminvorgaben eine pragmatische Vorgehensweise wählen", begründet Hanke die geplanten Gespräche.
Der Rat entscheidet am 8. Dezember über das Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung – und dann vielleicht auch schon über einen Antrag für eine Gemeinschaftsschule in Münster.
"Die Landesregierung hat für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen einen engen Zeitkorridor vorgesehen", erklärt Schuldezernentin Dr. Andrea Hanke. Dies gilt nicht nur für die Schulen selbst, die entsprechende pädagogische Konzepte entwickeln und Kooperationspartner finden müssen, sondern auch für den Schulträger. In Anträgen an die Bezirksregierung zur Genehmigung der neuen Schulform müssen entsprechende Beschlüsse der Stadt nachgewiesen werden. Die Anträge müssen bis Ende Dezember auf den Weg gebracht sein, wenn sie erfolgreich sein sollen.
"Da bis dahin auch entsprechende Gremienbeschlüsse herbeigeführt werden müssen, wollen wir frühzeitig mit allen Schulzentren und interessierten Schulen Gespräche dazu führen. Selbstverständlich besteht dann auch die Möglichkeit, über andere schulische Konzepte zu reden."
Hanke betont, dass damit weder eine explizite Aufforderung an die Schulen verbunden ist, den Weg zur Gemeinschaftsschule oder anderen Schulformen zu beschreiten, noch dass die Verwaltung zu etwaigen Standorten bereits eigene Planungen hat. Alle Haupt- und Realschulen sind in einem Schreiben Ende September gebeten worden, ihre Haltung zum Thema Gemeinschaftsschule bis Mitte November dem Schulträger mitzuteilen. "Wenn es Interesse der Schulen gibt, dann müssen wir angesichts der Terminvorgaben eine pragmatische Vorgehensweise wählen", begründet Hanke die geplanten Gespräche.
Der Rat entscheidet am 8. Dezember über das Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung – und dann vielleicht auch schon über einen Antrag für eine Gemeinschaftsschule in Münster.