Spielregeln rund um das Abwasser

02.08.2000

Tiefbauamt informiert über aktuelle Satzung / Tipps von A wie Alternativer Regenwasserableitung bis Z wie Zuschüsse

(SMS) Im Idealfall kommt das Wasser aus der Leitung und verschwindet im Abfluss. Doch wenn der Keller unter Wasser steht, das Abwasserrohr "irgendwo" leckt oder die Kleinkläranlage in die Jahre kommt, tauchen so manche Fragen auf. Viele lassen sich durch einen Blick in die "Spielregeln rund ums Abwasser" beantworten, so der Titel einer neuen Broschüre des Tiefbauamtes.

"Um die Qualität des Wassers in Münster zu sichern, sind die wesentlichen Anforderungen an die Abwasserentsorgung in der Entwässerungssatzung geregelt", erläutert Amtsleiter Rudolf Schabbing. "Da sind zunächst wir als Stadt in der Pflicht. Doch auch Hauseigentümer und Architekten müssen zum Wohle aller bestimmte Standards einhalten." Und da ist Vorsorgen oft besser als Nachbessern.

Deshalb enthält die neue Broschüre nicht nur die aktuelle Satzung, sondern auch praxisnahe Tipps und die richtigen Ansprechpartner. So kann dem Häuslebauer noch Jahre später ein Ausführungsplan helfen, bei Reparaturen oder Veränderungen die Schmutzwasser- von der Regenwasserleitung zu unterscheiden. Wer schon beim Neubau an Kontrollschächte auf dem Grundstück denkt, hat später weniger Probleme beim Reinigen und Reparieren der Leitungen. Hinweise auf Förderprogramme und Informationen zur Abwassergebühr ergänzen den Serviceteil.

Nicht um Tipps, sondern um verbindliche Regeln geht es in der Satzung selbst. Dort ist verständlich nachzulesen, welche Rechte und Pflichten die Stadt als Betreiberin und die einzelnen Nutzer des Abwasserentsorgungssystems haben. Es ist beispielsweise festgelegt, welche Stoffe - ob aus Privathaushalten oder Gewerbebetrieben - für die Kanäle tabu sind, weil sie die Kläranlage überfordern. Wie und wann die Dichtheit privater Leitungen zu überprüfen ist, wird ebenso vorgeschrieben wie die Standards für Anlagen zur Grundstücksentwässerung.

Die Broschüre ist kostenlos beim Tiefbauamt, Königsstraße 52, und in der Bürgerberatung erhältlich.

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