Der Energieausweis - Informationen für Mieter und Vermieter

03.09.2010

Münster (SMS) Wer eine Wohnung vermieten, verkaufen oder verpachten möchte, muss den Energieausweis vorlegen können. Was bringt dieser Energieausweis für Mieter, Käufer und Hauseigentümer? Wie ist er eigentlich zu lesen? Wie gut oder schlecht steht das Gebäude im Vergleich dar? Was bedeutet Primärenergiebedarf oder Endenergiebedarf? In der Energiesprechstunde der Verbraucherzentrale in der Umweltberatung im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33 können Interessierte sich beraten lassen. Silke Welter steht dort am Montag, 6. September, von 9 bis 13 Uhr für persönliche Gespräche oder telefonische Anfragen unter 4 92-67 67 zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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