Altglascontainer: Lautes Scheppern stört Anwohner
22.07.2010
Münster (SMS) Wer an lauen Sommerabenden auf der Terrasse sitzt oder bei geöffnetem Fenster schlafen möchte, der mag es gar nicht, wenn lautes Klirren oder Scheppern die Ruhe oder sogar den wohlverdienten Schlaf stört. Eine Ursache für den Lärm: Spaziergänger, die spät abends noch eine Runde drehen, nutzen den Gang, um ein paar Flaschen und Gläser in den Glascontainer zu werfen. Oftmals ist ihnen nicht bewusst, wie laut und störend die Geräusche für die Anwohnerinnen und Anwohner sind. Besonders ärgerlich ist es, wenn der Altglascontainer mit dem Auto oder Motorrad angefahren und das Glas bei laufendem Motor entsorgt wird.
Deshalb weisen die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) darauf hin, dass es in Münster aus Rücksicht auf die Anwohner feste Zeiten gibt, in denen Altglascontainer benutzt werden dürfen und die aus Lärmschutzgründen unbedingt eingehalten werden sollten: Montags bis samstags zwischen 7 und 20 Uhr haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Altglas zu entsorgen. Dabei sollte die Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr allerdings ausgespart bleiben. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen ist es verboten, Altglas einzuwerfen.
Gesetzlich geregelt sind die Zeiten in der Geräte- und Maschinenlärm-Verordnung. Wer sich also nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.
Foto: Wer die Altglascontainer der AWM nutzt, sollte sich an die vorgegebenen Zeiten halten. Besonders an lauen Sommerabenden, wenn die Anwohner auf der Terrasse sitzen oder die Fenster geöffnet haben, stört das laute Scheppern des Altglases. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.
Deshalb weisen die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) darauf hin, dass es in Münster aus Rücksicht auf die Anwohner feste Zeiten gibt, in denen Altglascontainer benutzt werden dürfen und die aus Lärmschutzgründen unbedingt eingehalten werden sollten: Montags bis samstags zwischen 7 und 20 Uhr haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Altglas zu entsorgen. Dabei sollte die Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr allerdings ausgespart bleiben. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen ist es verboten, Altglas einzuwerfen.
Gesetzlich geregelt sind die Zeiten in der Geräte- und Maschinenlärm-Verordnung. Wer sich also nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.
Foto: Wer die Altglascontainer der AWM nutzt, sollte sich an die vorgegebenen Zeiten halten. Besonders an lauen Sommerabenden, wenn die Anwohner auf der Terrasse sitzen oder die Fenster geöffnet haben, stört das laute Scheppern des Altglases. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.